17.5495 · Fragestunde. Frage · 2017-11-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Jahrgänge 1944 bis 1948 stehen vor dem ersten bzw. wiederholten Aufgebot zur vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung. Dieses Alter ist von den eidgenössischen Räten von 70 auf 75 heraufgesetzt worden. Nach Ablauf der Referendumsfrist stellt sich demnächst die Frage nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung.
Wäre der Bundesrat bereit, im Einklang mit den Kantonen Pragmatismus walten zu lassen und die betroffenen Jahrgänge bis zur Inkraftsetzung von Alter 75 gar nicht mehr zur Kontrolle aufzubieten?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist gemeinsam mit den Kantonen bestrebt, die höhere Altersgrenze für die verkehrsmedizinische Untersuchung möglichst rasch in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung ist für Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Umsetzungsarbeiten des Bundes und der Kantone reibungslos ablaufen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 15.456, "Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr", festgehalten hat, geht es einerseits darum, die Informatiksysteme anzupassen, da das Aufgebot zur Untersuchung weitgehend automatisiert abläuft. Andererseits sollen die Seniorinnen und Senioren mit flankierenden Massnahmen (regelmässige Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen wie z. B. Schreiben mit Informationen und Hinweisen zu Beratungs- und Kursangeboten) an ihre Eigenverantwortung erinnert werden. Sowohl die Anpassung der Informatiksysteme als auch die Umsetzung der flankierenden Massnahmen erfordern Zeit, weshalb der Verzicht auf das Aufgebot zur verkehrsmedizinischen Untersuchung für bestimmte Jahrgänge nicht früher umgesetzt werden kann. Solange die heutige gesetzliche Regelung in Kraft ist, sind die ärztlichen Kontrolluntersuchungen ab dem 70. Altersjahr unverändert durchzuführen.