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17.5529 · Fragestunde. Frage · 2017-11-29

Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Erledigt

Wortlaut

In den Paradise Papers sind deutliche Hinweise vorhanden, dass im Kongo über einen Mittler, der für Glencore arbeitet, Amtsträger bestochen wurden.

Ist die Bundesanwaltschaft wie schon in anderen Angelegenheiten - beispielsweise in der Fifa-Affäre - der Meinung, dass es besser ist, nichts zu unternehmen und nur zu handeln, wenn im Ausland Verfahren eröffnet werden und von der Schweiz Rechtshilfe verlangt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesanwaltschaft hat Kenntnis genommen von der Medienberichterstattung zu den sogenannten Paradise Papers; sie prüft die entsprechende Informationslage laufend. Wie von der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen, eröffnet die Bundesanwaltschaft grundsätzlich dann eine Untersuchung, wenn sie auf der Grundlage von der Bundesanwaltschaft bekannten Informationen, die verschiedenen Ursprungs sein können, zum Schluss kommt, dass ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist (vgl. Art. 309 StPO).

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