17.5548 · Fragestunde. Frage · 2017-11-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bisher hat man in Bezug auf die Ergänzungsleistungen - aus meiner Sicht zu recht - sanktioniert und die Leistungen reduziert oder eingestellt, wenn jemand z. B. kurz vor einem Gesuch für Ergänzungsleistungen Geld an die Kinder verschenkt hat.
Nun sollen mit der Revision der Ergänzungsleistungen Vermögensreduktionen mit einer jährlichen Ausgabengrenze generell überprüft und sanktioniert werden.
Ist es tatsächlich das Ziel, mit den neuen Regeln diejenigen, die für das Alter sparen, schlechterzustellen als jene, welche vorher einen ausschweifenden, teuren Lebenswandel geführt haben?