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17.5593 · Fragestunde. Frage · 2017-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das UVEK hat eine Revision der Gewässerschutzverordnung über die Anforderungen für organische Stoffe in oberirdischen Gewässern in die Vernehmlassung gegeben. In diesem Zusammenhang wurde die tolerierte Konzentration bestimmter Antibiotika angehoben. Immer häufiger spricht man von Antibiotikaresistenz, einem sehr beunruhigenden Phänomen für die öffentliche Gesundheit.

Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass in den Gewässern beispielsweise bis zu 30 Mikrogramm Sulfamethazin pro Liter (300-mal 0,1 Mikrogramm pro Liter) toleriert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.