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17.5623 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf die Interpellation 17.3788 hält der Bundesrat fest, dass gemäss Artikel 80 Absatz 4 des Ausländergesetzes die Anordnung der Administrativhaft gegenüber Kindern oder Jugendlichen, die das 15. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, ausgeschlossen ist. In derselben Antwort erfährt man, dass im Jahr 2016 44 Minderjährige unter 15 Jahren inhaftiert waren - illegal.

Kann der Bundesrat mich darüber informieren, was unternommen wird - insbesondere durch das Staatssekretariat für Migration -, damit die Kantone die Gesetzgebung respektieren?

Administrativhaft für Migrantinnen und Migranten von unter 15 Jahren | Lexipedia | Lexipedia