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17.5629 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Änderung der Weinverordnung verabschiedet. Die Weinbranche ist nicht zufrieden mit den Anpassungen.

- Warum erhöht das Bundesamt für Landwirtschaft den administrativen Aufwand der Kantone und der Branche, obwohl die Landwirtschaft weniger Bürokratie fordert?

- Warum sind die Weinhandelsbetriebe, deren Umsatz jährlich 1000 Hektoliter nicht übersteigt, von der Weinhandelskontrolle befreit, nicht aber die schweizerischen Produzentinnen und Produzenten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.