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17.5640 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Das neu in Kraft getretene Nachrichtendienstgesetz erlaubt die Kabelüberwachung. Im Abstimmungskampf haben die Befürworter wie der Bundesrat mehrfach betont, dass diese Internetüberwachung nur in wenigen Einzelfällen eingesetzt würde. Das Bundesverwaltungsgericht als Bewilligungsinstanz änderte im Frühling sein Informationsreglement und wird nicht über die Zahl der Gesuche bzw. der Bewilligungen informieren.

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Information an die Öffentlichkeit dennoch erfolgt und sein Versprechen überprüft werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.