17.5653 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 verabschiedet, darunter auch die Weinverordnung. Die Weinbaubranche ist nicht zufrieden mit den Anpassungen.
Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:
- Warum unterscheidet sich im Rahmen der Weinlesekontrolle die Qualitätskontrolle der Ernte, je nachdem, ob man Produzentin/Produzent oder Händlerin/Händler ist?
- Warum muss die Traubenmenge in Kilogramm angegeben werden und nicht in Litern, wie das von der Mehrheit der Dachverbände und von mehreren Kantonen gefordert wurde?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.