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Kantonsverfassungen Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf. Gewährleistung

18.046 · Geschäft des Bundesrates · 2018-06-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 1. Juni 2018 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 11.09.2018

Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Landschaft, Genf, Neuenburg, Obwalden, Tessin und Genf können voraussichtlich bald in Kraft treten. Der Ständerat hat die Texte stillschweigend genehmigt respektive gewährleistet. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Die Änderungen betreffen in Zürich das Strassennetz, in Obwalden die Einbürgerung, in Basel-Landschaft die Finanzbeschlüsse und den Finanzplan, im Tessin das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, in Neuenburg die Reform der Institutionen und in Genf die Volksrechte.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 17.09.2018

Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Landschaft, Genf, Neuenburg, Obwalden, Tessin und Genf können in Kraft treten. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat die Texte stillschweigend genehmigt respektive gewährleistet.

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