Kantonsverfassungen Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf. Gewährleistung
18.046 · Geschäft des Bundesrates · 2018-06-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 1. Juni 2018 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Obwalden, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg und Genf
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 11.09.2018
Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Landschaft, Genf, Neuenburg, Obwalden, Tessin und Genf können voraussichtlich bald in Kraft treten. Der Ständerat hat die Texte stillschweigend genehmigt respektive gewährleistet. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein. Die Änderungen betreffen in Zürich das Strassennetz, in Obwalden die Einbürgerung, in Basel-Landschaft die Finanzbeschlüsse und den Finanzplan, im Tessin das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, in Neuenburg die Reform der Institutionen und in Genf die Volksrechte.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.09.2018
Die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Landschaft, Genf, Neuenburg, Obwalden, Tessin und Genf können in Kraft treten. Nach dem Ständerat hat der Nationalrat die Texte stillschweigend genehmigt respektive gewährleistet.