18.3205 · Postulat · 2018-03-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher das Fortpflanzungsmedizingesetz (SR 810.11) unter die Lupe nimmt. Das Gesetz ist 1998 entstanden und hat zwischenzeitlich mehrere Anpassungen erfahren. Es befasst sich mit einem Bereich, welcher in den letzten Jahren enormen Fortschritten unterlag, und es stellt sich die Frage, inwiefern das Gesetz aus heutiger Sicht auf richtigen Prämissen fusst. Es ist zu überprüfen, ob es noch dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, also zeitgemäss ist. Lassen sich Mängel nachweisen? Sind Regelungslücken entstanden, oder gibt es Überregulierungen? Damit ist auch der Frage nachzugehen, ob das Gesetz in sich oder in Bezug auf andere Regelungsbereiche noch kohärent ist.
Begründung
Das Gesetz hat letztmals mit der Ermöglichung der Präimplantationsdiagnostik eine Anpassung erfahren. In seinen Grundzügen ist es aber 20 Jahre alt. Die rasche Entwicklung in der Fortpflanzungsmedizin und den neuen Möglichkeiten, aber auch der gesellschaftliche Wertewandel lässt vermuten, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäss ist, dies auch in Bezug auf die Pluralisierung der Lebensformen. Die Schweiz hat ja im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer noch restriktive Regelungen in der Fortpflanzungsmedizin. Das fördert den Fortpflanzungstourismus, was kaum in unserem Sinn sein kann.
Dieser Tourismus entzieht sich unserer Kontrolle, schafft Ungerechtigkeiten, und der Schutz vor allem auch der Frau ist infrage gestellt. Die Überprüfung ist sinnvoll, weil man zwischenzeitlich blinde Flecken nicht mehr ausschliessen kann. Es ist ebenfalls nicht auszuschliessen, dass vor allem auch in Bezug auf das heutige Gesellschaftsbild Ungerechtigkeiten resp. Diskriminierungen entstanden sind. Es stellen sich also einige Fragen, denen es sich lohnt nachzugehen. Der Bericht soll Klarheit schaffen, ob Handlungsbedarf besteht und wo.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG, SR 810.11) im Jahr 2001 ein bedeutender gesellschaftlicher und technologischer Wandel stattgefunden hat, der verschiedene Aspekte der Fortpflanzungsmedizin betrifft. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang namentlich auf die Änderungen von Artikel 119 der Bundesverfassung und der Bestimmungen des FMedG zur Präimplantationsdiagnostik. Diese Bestimmungen sind am 1. September 2017 in Kraft getreten.
Wie der Bundesrat bereits am 2. Juli 2017 in seiner Stellungnahme zur Motion Quadranti 17.3047, "Zulassung und Regelung der Eizellenspende", festgehalten hat, erachtet er eine erneute Revision des FMedG, unmittelbar im Anschluss an die soeben abgeschlossene, als verfrüht.
Im Rahmen der Revision zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik hat das Parlament mittels einer Evaluationsbestimmung explizit vorgesehen, dass die Auswirkungen des FMedG zu gegebenem Zeitpunkt durch das Bundesamt für Gesundheit zu evaluieren sind.
Die Evaluation soll im Kontext einer weiter gefassten Wirksamkeitsprüfung stattfinden. Dazu gehört auch ein Monitoring, das auf der Grundlage festgelegter Indikatoren die Praxis der Fortpflanzungsmedizin beobachtet. Das Monitoring wurde bereits gestartet.
Die ersten Resultate der Evaluation sind im Jahr 2023 zu erwarten. Sie werden eine geeignete Grundlage abgeben, um die mit dem Postulat geforderte umfassende Analyse des FMedG vorzunehmen, einen allfälligen Handlungsbedarf abzuschätzen und Vorschläge für das weitere Vorgehen auszuarbeiten.
Vor diesem Hintergrund beurteilt der Bundesrat eine parallel zum gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationsprojekt laufende Untersuchung, ob das FMedG noch zeitgemäss ist und dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, als nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.