18.3223 · Interpellation · 2018-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat angekündigt, einen weiteren Restrukturierungsprozess bei Agroscope vorzunehmen. Dies ist bereits der dritte innert vier Jahren. Dabei strebt der Bundesrat Einsparungen von 20 Prozent des Budgets von Agroscope an. Diese sollten unter anderem durch eine geografische Konzentration am Standort Posieux/FR erreicht werden, was zu einer Schliessung von sämtlichen anderen Agroscope-Standorten führen würde. Dieser Prozess kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anforderungen an die Landwirtschaft kontinuierlich steigen.
Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben Artikel 114 Absatz 2 des LwG widerspricht? Dieser hält fest, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten auf verschiedene Landesgegenden verteilt sind.
2. Ist die geografische Konzentration von Agroscope im Einklang mit der Regionalpolitik des Bundes?
3. Ist er sich bewusst, dass er sich vor nicht einmal einem Jahr dazu verpflichtet hat, die Aktivitäten des Standorts Conthey 20 Jahre weiterzuführen sowie die landwirtschaftliche Forschung im Wallis weiterzuentwickeln? Wird er diesen Verpflichtungen nachkommen und damit den Standort Conthey von der geografischen Konzentration ausnehmen und weiterhin betreiben?
4. Das Ziel von Agroscope ist es, die Forschung in den Regionen möglichst gut zu verankern. Die Konsequenz davon ist, dass viele Forscher nicht gewillt sein werden, an einen neuen Standort zu wechseln. Wie will er diesen enormen Verlust an Know-how kompensieren? Wurde dieser Umstand in die bisherigen Überlegungen mit einbezogen?
5. Die Kantone haben zusammen mit dem Bund unter Mitwirkung der Branche ein Projekt (Liwis) initiiert, um den künftigen Bedarf an Leistungen im Bereich Forschung und Beratung präzise zu ermitteln. Warum wird, bevor irgendwelche Ergebnisse aus diesem Projekt vorliegen, ein derart weitreichender Entscheid im Bereich Agroscope vom Bundesrat gefällt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Landwirtschaftsgesetz bestimmt, dass der Bund Forschungsanstalten betreiben kann. Ziel ist es, Aktivitäten ohne Standortbezug zu zentralisieren. Dies ermöglicht Synergien sowohl in finanzieller als auch in inhaltlich-wissenschaftlicher Hinsicht. Dagegen sollen die Aktivitäten, die künftig in den dezentralen Satelliten ausgeführt werden, der Landwirtschaft mehr Nutzen und Unterstützung bringen, als es die heutigen, voll ausgebauten, in grossen Teilen nach innen orientierten dezentralen Standorte zu tun vermögen. Trotz der angestrebten Zentralisierung ist unbestritten, dass die Forschung auch weiterhin auf die verschiedenen klimatischen und agronomischen Bedingungen der Schweiz Rücksicht nimmt. Auch weiterhin werden dezentrale Versuchsfelder zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis und zur Weiterentwicklung einer nachhaltigen Produktion zur Verfügung stehen. Die angedachte Umstrukturierung von Agroscope ist entsprechend unter dem geltenden Recht möglich.
2. Ziel der Regionalpolitik des Bundes kann es nicht sein, ineffiziente Betriebsstrukturen in der gesamten Schweiz aufrechtzuerhalten. Es ist indes vorgesehen, weiterhin dezentrale Versuchsstationen in Form von Satelliten zu betreiben. Diese sollen sich an klimatischen und geografischen Besonderheiten oder an produktspezifischen regionalen Interessen ausrichten. Agroscope wird somit weiterhin einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung verschiedener Regionen leisten. Im Zentrum steht die grösstmögliche Leistung und Wirkung der Tätigkeiten von Agroscope für die Land- und Ernährungswirtschaft. Eine direkte Verbindung zur Regionalpolitik des Bundes besteht nicht.
3. Mit der Überprüfung des Forschungs- und Dienstleistungsportfolios soll festgelegt werden, welche Leistungen von Dritten erbracht werden können und welche zukünftig zu den Prioritäten von Agroscope gehören sollen. Überprüft werden in diesem Zusammenhang auch die bisherige Zusammenarbeit und Zusammenarbeitsformen. Entscheide werden in den Detailkonzepten zu fällen sein.
4. Regional verankert sein müssen die Satelliten, die für spezifische agronomisch relevante Gegebenheiten zuständig sind und/oder themenspezifische Interaktionen mit der Praxis unterstützen. Die eigentliche Forschungsarbeit sind grösstenteils Desktop- und Labor-Arbeiten, die in einem zentralen Campus effizienter und unter erhöhter Synergienutzung erledigt werden können. Interdisziplinarität und zukunftsweisende systemorientierte Projekte, die auch auf unterschiedliches Know-how angewiesen sind, sind auf eine kritische Grösse und Anzahl von Forschenden angewiesen. Diese ist heute in den vielen dezentralen Standorten kaum mehr gegeben. Weil das Projekt langfristig angelegt ist, wird sich der Know-how-Verlust nicht zuletzt auch wegen der natürlichen Fluktuation in Grenzen halten.
5. Die Organisation und Infrastruktur von Agroscope hat keinen Einfluss auf das Projekt Liwis.
Antwort des Bundesrates.