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Kompetenzzentrum für Föderalismus. Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland

18.3238 · Motion · 2018-03-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um analog zu anderen Bereichen von nationalem Interesse die Gewährleistung qualitativ hochstehender Dienstleistungen im Themenbereich "Föderalismus" langfristig sicherzustellen. Dafür soll eine Rahmenfinanzierung für ein vom Bund und von den Kantonen getragenes Institut für Föderalismus vorgesehen werden.

Begründung

Im Föderalismus verfügt die Schweiz über weltweit nachgefragte Kenntnisse, die einen wichtigen Beitrag an ihre Stellung und positive internationale Wahrnehmung leisten. Zahlreiche Staaten wenden sich an unser Land, um von diesem Know-how beispielsweise in Form von Expertise sowie Ausbildungs- und Forschungsunterstützung zu profitieren. Vor allem in Krisensituationen sind die historisch einzigartigen Erfahrungen der Schweiz mit einem dezentralen Staatsaufbau gefragt, der die Rechte der Minderheiten gewährleistet und innere Gegensätze ausgleicht. Die Kompetenzen auf dem Gebiet des Föderalismus stellen daher für die Schweiz ein wichtiges Mittel dar, um international die langfristige Konfliktbeilegung und Stabilität zu stärken. Dies steht im Einklang mit den Zielen der Schweizer Aussenpolitik sowie mit der Agenda 2030 der Uno. Die Nachhaltigkeitsziele, die deren Kernstück ausmachen, verweisen ausdrücklich auf die grosse Bedeutung leistungsfähiger Institutionen auf allen Ebenen und inklusiver Entscheidungsprozesse. Dank ihrem föderalistischen Know-how kann die Schweiz in diesem Bereich einen wesentlichen Beitrag an die Umsetzung der Uno-Agenda leisten. Neben dem Bund haben auch die Kantone ein Interesse daran, dass die Schweiz über ein leistungsfähiges und mit ausreichend Ressourcen ausgestattetes Föderalismus-Kompetenzzentrum verfügt.

Das vor rund einem halben Jahrhundert auf Initiative der Kantone ins Leben gerufene Institut für Föderalismus ist der wichtigste Ansprechpartner für Dienstleistungen dieser Art. Durch Vorträge, Empfang von Delegationen, Weiterbildungen, Expertise in Verfassungsfragen, Abklärungen und Gutachten sowie Empfang von Gastforschenden führt es seine Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in der ganzen Schweiz seit Jahren zur grössten Zufriedenheit der Bundesstellen, aber auch der nachfragenden Institutionen aus. Diese aussenpolitischen Aktivitäten bedürfen der Einbettung in den innenpolitischen Kontext. Neben der aussenpolitischen Perspektive erbringt das Institut für Föderalismus denn auch seit Beginn seiner Existenz verschiedene Dienstleistungen im innenpolitischen Bereich. Dazu gehören das Monitoring und die Dokumentation von föderalismusrelevanten Rechtsquellen, Amtsberichten, Rechtsprechung, Gutachten, Studien und Literatur sowie Rechtsabklärungen und Gutachten. Zudem fördert ein interdisziplinäres Netzwerk den konstruktiven Austausch zu Föderalismusfragen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Institut für Föderalismus funktionierte bisher einwandfrei. Der Bund nutzt zwar die Möglichkeit, konkrete Studienprojekte öffentlich auszuschreiben und damit auch andere Institutionen zum Zuge kommen zu lassen, wie das im letzten Jahr bei der Zuteilung eines konkreten Studienmandats zum Föderalismus an die University of Sussex in Grossbritannien der Fall war. In diesem Zusammenhang hat sich aber gezeigt, dass die in- und ausländischen Partner nach wie vor beim Institut für Föderalismus als langjährigem Ansprechpartner anklopfen, um Beratung und andere Dienstleistungen nachzufragen.

Der Bund und das Institut für Föderalismus haben im Verlaufe des Jahres 2017 ein Memorandum of Understanding ausgehandelt, in dem die Prinzipien der Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) festgeschrieben werden. Diese Abmachung skizziert zwar einen allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit, hat aber den Nachteil, dass die nötige personelle Ausstattung und Infrastruktur nur ungenügend berücksichtigt werden. Um verlässliche und qualitativ hochstehende Dienstleistungen langfristig sicherzustellen, ist es daher unerlässlich, eine Grundfinanzierung vorzusehen und damit den Aufgaben von nationaler und internationaler Bedeutung Rechnung zu tragen, die das Institut für Föderalismus seit Jahren erfüllt. Als mögliches Umsetzungsbeispiel kann auf das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte verwiesen werden. Dieses erbringt mit dem Bund vereinbarte Dienstleistungen, die unter anderem zum Ziel haben, die Akteure der Menschenrechtspolitik zu stärken. Dafür erhält es eine jährliche Grundfinanzierung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Institut für Föderalismus mit seinen Dienstleistungen sowohl in aussen- wie auch in innenpolitischer Hinsicht von Bedeutung ist und einen wesentlichen Beitrag an die Weiterentwicklung des Föderalismus leistet. Er wird prüfen, ob die Ergreifung von Massnahmen auf Bundesebene opportun ist. Ausserdem ist er bereit, die Frage nach einer jährlichen Grundfinanzierung insbesondere mit den Kantonen zu diskutieren. Eine Zusage des Bundesrates, Massnahmen im Sinne der Motion zu ergreifen, wäre zum jetzigen Zeitpunkt hingegen verfrüht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.