18.3241 · Motion · 2018-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die nachstehende Motion ein:
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 114 (Forschungsanstalten) Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes wie folgt anzupassen: Anstelle von "Der Bund kann landwirtschaftliche Forschungsanstalten betreiben" soll der Absatz künftig "Der Bund betreibt landwirtschaftliche Forschungsanstalten" heissen.
Begründung
Der Bundesrat hat beschlossen, die gesamte landwirtschaftliche Forschung an einem einzigen Standort zu konzentrieren. Damit verletzt er Artikel 114 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes, der klar verlangt, dass "die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten ... auf verschiedene Landesgegenden verteilt" sind. Der Bundesrat hat jedoch die Möglichkeit, sich über diese Bestimmung hinwegzusetzen, da Artikel 114 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes ihn nicht verpflichtet, Forschungsanstalten zu betreiben ("Der Bund kann ..."). Mit dieser Motion soll genau dieser Umstand geändert werden.
Artikel 114 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes ist jedoch nicht das einzige Hindernis, das sich dieser Zentralisierungsstrategie bei den Forschungsanstalten in den Weg stellt. Indem der Bundesrat alle Forschungsaktivitäten an einem einzigen Standort in der Westschweiz konzentrieren will, verliert die Schweiz zahlreiche hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher und mit ihnen qualitativ hochwertiges Wissen und Innovationspotenzial. Diese Zentralisierungsstrategie widerspricht zudem Artikel 104a der Bundesverfassung. Dieser neue Verfassungsartikel verlangt in Buchstabe b "eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion". Regionale Gerechtigkeit ist indes nur möglich, wenn die Forschung den Bedürfnissen der verschiedenen Regionen Rechnung trägt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Um die Effizienz in der Bundesverwaltung zu verbessern und sparsamer mit den finanziellen Ressourcen des Bundes umzugehen, hat der Bundesrat im November 2017 ein Vorgehenskonzept für strukturelle Reformen verabschiedet und Vertiefungsaufträge erteilt. Auch bei Agroscope sieht er Potenzial, mittels einer Portfolioüberprüfung und einer Zusammenlegung der Standorte die Effizienz weiter zu steigern. Agroscope nutzt diese Chance, den Weg der bereits begonnenen Modernisierung weiterzuführen und aus den neuen Vorgaben ein Zukunftsprojekt zu lancieren.
Ziel ist es, Aktivitäten ohne Standortbezug zu zentralisieren. Dies ermöglicht Synergien sowohl in finanzieller als auch in inhaltlich-wissenschaftlicher Hinsicht. Dagegen sollen die Aktivitäten, die künftig in den dezentralen Satelliten ausgeführt werden, der Landwirtschaft mehr Nutzen und Unterstützung bringen, als es die heutigen, voll ausgebauten, in grossen Teilen nach innen orientierten dezentralen Standorte zu tun vermögen. Die Satelliten sollen sich einzig an landwirtschaftlichen Bedürfnissen ausrichten, das heisst an klimatischen und geografischen Besonderheiten oder an produktspezifischen regionalen Interessen, die mit dem Wissen von Agroscope unterstützt werden. Eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes ist dafür nicht nötig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.