18.3509 · Postulat · 2018-06-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, systematisch aufzuzeigen, wo relevante Potenziale für höhere Energie- und Ressourceneffizienz sowie Kreislaufwirtschaftsansätze nicht ausgeschöpft werden und welches die Hauptgründe hierfür sind. Der Bericht soll dabei insbesondere auch jene Fälle identifizieren, wo bestehende Gesetze, Verordnungen und Reglemente die Nutzung dieser Potenziale behindern oder entsprechende Anpassungen eine Verbesserung bringen können.
Begründung
Akteure aus den Bereichen Recycling, erneuerbare Energien sowie Circular Economy machen oft geltend, dass bestehende Rahmenbedingungen ihr Geschäftsmodell verunmöglichen, behindern oder die Wirtschaftlichkeit untergraben. Im Bericht sollen entsprechende Regulierungshemmnisse darauf hin geprüft werden, ob deren ursprüngliche Einführungsgründe heute noch relevant sind, ob die Abwägungen heute noch gleich ausfallen und welche Anpassungen die Ressourceneffizienz erhöhen können, ohne andere Bedürfnisse unzulässig zu gefährden.
Um konkrete Beispiele aus Schweizer Unternehmen in den Bericht einfliessen lassen zu können, sind unter www.gocircular.ch ab sofort Erfahrungen und Erwartungen aus der Wirtschaft zu finden. Aus diesen Hinweisen soll dabei insbesondere deutlich werden, weshalb eine entsprechende Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen hinsichtlich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sinnvoll und relevant ist, welche Hürden heute bestehen sowie welche Anpassungen des Regelwerkes hilfreich wären, um die bestehenden Potenziale auszuschöpfen. Der Bundesrat wird gebeten, diese Beispiele ebenfalls in den Bericht aufzunehmen und, falls angezeigt, entsprechende Massnahmen zu ergreifen oder einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des Anliegens, relevante bestehende Gesetze, Verordnungen und Reglemente auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) sowie privatrechtliche Normen und Standards auf mögliche Hindernisse für mehr Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zu prüfen. Er sieht dies als ständige Aufgabe der Regulierungstätigkeit. Anpassungsvorschläge müssen allerdings sicherstellen, dass sie nicht zu einer Verschlechterung in anderen Bereichen führen. Sie sollen den Schutz der menschlichen Gesundheit nicht gefährden, keine Handelshemmnisse schaffen und eine positive Umweltbilanz aufweisen.
2014 wurden im Rahmen des Masterplans Cleantech rund 300 Regulierungen und Normen auf Innovationshemmnisse geprüft, was jedoch zu keinem schlüssigen Ergebnis führte. Es zeigte sich, dass die innovationshemmende Wirkung meist nicht durch einen einzelnen Artikel, sondern durch mangelnde Kohärenz verschiedener gesetzlicher Grundlagen verursacht wird. Des Weiteren zeigte die Studie, dass die Probleme oft nicht bei der Gesetzgebung, sondern beim Vollzug liegen. Deshalb wurde im Bericht vom 8. Mai 2015 über die Umsetzung der Cleantech-Massnahmen festgehalten, dass kein Bedarf bestehe, innovationshemmende Regulierungen und Normen systematisch weiterzuverfolgen.
Im Rahmen des überwiesenen Postulates 17.3505 (Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen) werden zurzeit potenziell erfolgversprechende Massnahmen analysiert, um das Potenzial, das sich aus der Kreislaufwirtschaft ergibt, besser zu nutzen.
Eine weitergehende systematische Analyse, die über diese bereits getätigten und aktuellen Arbeiten hinausginge, ist komplex und sehr aufwendig und stünde in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Erkenntnisgewinn.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.