18.3584 · Interpellation · 2018-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit der Vergabe der Fernverkehrskonzessionen im Schienenverkehr für die Periode 2019-2029 stellen sich nachfolgende Fragen:
1. Wann hat das Parlament, das 2005 die Bahnreform 2, welche die Auftrennung des Schweizer Schienennetzes in ein Fernverkehrs- und ein Ergänzungsnetz vorsah, an den Bundesrat zurückgewiesen hat, dem BAV den Auftrag gegeben, dieses Konzept mit sich konkurrenzierenden Fernverkehrsanbietern zu installieren?
2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein Systemwechsel von so grosser Tragweite im Bereich des Service public politisch umfassend diskutiert werden müsste im Hinblick auf Risiken und Chancen?
3. Der angestrebte Systemwechsel wäre wegen der langen Investitionshorizonte quasi irreversibel. Welche Vorkehren trifft der Bundesrat, sollte sich zeigen, dass der Systemwechsel nicht den gewünschten Erfolg bringt bzw. Schaden anrichtet?
4. Hätte das BAV nach Scheitern der Konsenslösung im Februar 2017 aufgrund der unklaren gesetzlichen Grundlage und der kurzen Frist nicht besser am bisherigen System festgehalten?
5. Worauf basiert die Annahme des BAV, dass die Aufgabe der Einheitskonzession im Fernverkehr keine negativen Auswirkungen auf das Netz, die Qualität und die Preise hat?
6. Worauf basiert die Annahme des BAV, dass mit der Aufteilung des Fernverkehrsnetzes auf mehrere Konzessionäre der Auftrag aus Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Organisationsverordnung bezüglich des Personenverkehrs besser erfüllt wird?
7. Worauf basiert die Annahme des BAV, dass die vorgeschlagene Anpassung in der Finanzierung des ÖV mit der Plafonierung der Umsatzrendite die Qualität verbessert, den Deckungsbeitrag an die Trassenpreise erhöht und keine Fehlanreize für eine Angebotsverschlechterung setzt?
8. Welchen Einfluss hat die Plafonierung der Umsatzrendite auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Fernverkehrsanbieter angesichts der absehbaren internationalen Konkurrenz im Fernverkehr?
9. Inwieweit gefährdet der eingeschlagene Rechtsweg der Konzessionsbewerber die rechtzeitige Umsetzung der beantragten Vergabe der Konzessionen?
10. Das BAV hat angekündigt, die rechtlichen Vorgaben für die Vergabe von Fernverkehrskonzessionen zu überprüfen, damit das Verfahren angepasst und die nächste Vergabe mit einem längeren Vorlauf ausgelöst werden kann. Wie sinnvoll ist es, einen Systemwechsel vorzunehmen, bevor diese Frage diskutiert wurde?
Stellungnahme des Bundesrates
Die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen betreffen die Neuvergabe der Fernverkehrskonzession im Bahnbereich für die nächsten Jahre und damit die zukünftige Marktordnung im Personenfernverkehr. Zu dieser besteht das hängige Postulat 14.3259 von Nationalrat Fabio Regazzi, zu dem der Bundesrat Bericht erstatten wird. Es ist dem Bundesrat wichtig, den Bericht auf einer umfassenden Faktenbasis erstellen zu können. Dazu gehören auch die Beschwerde der SBB vom 12. Juli 2018 gegen die Verfügung des Bundesamtes für Verkehr und deren allfällige Konsequenzen für die zukünftige Bahnlandschaft. Der Bundesrat kann den Bericht daher erst im Frühling 2019 vorlegen. Die Fragen aus der vorliegenden Interpellation werden im Sinne einer Ergänzung in diesen Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3259 integriert und gemeinsam mit diesem beantwortet.
Antwort des Bundesrates.