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18.3757 · Motion · 2018-09-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass für den Asyl- und Flüchtlingsbereich vorgesehene Bundesgelder im Umfang von rund 500 Millionen Schweizerfranken jährlich der AHV zugeführt werden.

Begründung

Die Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich steigen seit Jahren unaufhaltsam stark an. Wundersamerweise scheint es dabei keine Probleme mit der Finanzierung dieser Ausgaben zu geben. Gleichzeitig darbt die AHV, und es werden Steuer- und Lohnabgabenerhöhungen ins Auge gefasst, um sie zu sanieren. Die im Asyl- und Flüchtlingsbereich reichlich vorhandenen Gelder sollen daher in die AHV überführt werden, um dort allen zugutezukommen und unsere Altersvorsorge für heutige und zukünftige Generationen zu sichern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gewährung von Sozialhilfe oder Nothilfe für Personen, die für ihren eigenen Unterhalt nicht selber aufkommen können, liegt in der Kompetenz der Kantone. Dies gilt auch für Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich; für die Ausrichtung und Bemessung von Sozialhilfeleistungen gilt kantonales Recht (Art. 82 Abs. 1 AsylG). Zur Entlastung der kantonalen Finanzhaushalte erhalten die Kantone gestützt auf das Asylgesetz und das Ausländergesetz Bundessubventionen, insbesondere für die Ausrichtung von Sozial- oder Nothilfeleistungen und zur Förderung der Integration derjenigen Personen, die voraussichtlich längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz verbleiben. Eine entsprechende Umverteilung dieser Subventionen in der Höhe von jährlich rund 500 Millionen Franken in die Alters- und Hinterlassenenversicherung würde somit zwingend zu einer Kürzung der Bundessubventionen gegenüber den Kantonen im gleichen Umfang führen. Eine solche Kostenumverteilung ist gesamtwirtschaftlich betrachtet nicht zielführend, da damit keine Einsparungen erzielt, sondern im Ergebnis Kosten im Asyl- und Ausländerbereich auf die Kantone abgewälzt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.