Personalausgaben der Bundesverwaltung mittels Digitalisierung und Effizienzgewinnen im Griff behalten
18.4090 · Motion · 2018-10-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, dass die Personalausgaben der Bundesverwaltung den Stand gemäss Voranschlag 2019 nicht überschreiten. Insbesondere sind die Aufgaben des Bundes jährlich zu überprüfen, um einerseits durch konkrete Aufgabenstreichungen zusammen mit der voranschreitenden Digitalisierung der Bundesverwaltung Effizienzgewinne zu realisieren sowie andererseits die notwendigen Lohnanpassungen zu ermöglichen.
Eine Minderheit (Gmür Alois, Bendahan, Brélaz, Egger, Gschwind, Gysi, Hadorn, Heim, Meyer Mattea, Schneider Schüttel, Siegenthaler) beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bestrebt, dem Anliegen der Kommission, die Personalausgaben der Bundesverwaltung im Griff zu behalten, Rechnung zu tragen. Die Motion verlangt jedoch eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019, ungeachtet der zukünftigen Aufgaben- und Teuerungsentwicklung sowie ohne Angabe einer zeitlichen Befristung. Der Spielraum zur Übernahme neuer Aufgaben sowie für Lohnanpassungen würde dadurch zu stark eingeschränkt. Er würde sich nach den gemäss Motion zu realisierenden Einsparungen mittels Digitalisierung und Aufgabenstreichung richten.
Wie in der Privatwirtschaft wird die Digitalisierung auch in einzelnen Bereichen der Bundesverwaltung längerfristig zu Effizienzgewinnen führen, nämlich überall dort, wo Prozesse automatisiert werden können. Doch vorerst generiert sie in verschiedenen Bereichen einen Mehrbedarf an personellen Ressourcen. Im Gegenzug zu der mit der Digitalisierung von Prozessen einhergehenden Einsparung von Ressourcen wird sie sodann in einem heute noch nicht absehbaren Umfang neue Funktionen notwendig machen. Zudem ist mit der Digitalisierung der Bundesverwaltung kein Aufgabenstopp verbunden. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Müller Leo 15.3224, "Begrenzung des Wachstums der Personalausgaben", festgehalten hat, geht das Wachstum der Personalausgaben in den letzten Jahren in erster Linie auf Beschlüsse der Bundesversammlung zurück. Eine Vielzahl neuer Aufgaben wurde der Bundesverwaltung aufgetragen (z. B. Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen, Energiestrategie 2050), oder eine ressourcenintensivere Wahrnehmung bestehender Aufgaben wurde beschlossen (Erhöhung der Ausgaben für die Entwicklungshilfe, ausgebaute Bekämpfung der Kriminalität usw.). Darüber hinaus sind exogene, von der Politik nicht beeinflussbare Faktoren für das Ausgabenwachstum im Personalbereich verantwortlich, wie beispielsweise die Migration.
Trotz der gestiegenen Anforderungen an die Bundesverwaltung erwartet der Bundesrat von den Verwaltungseinheiten, dass sie dem Ziel der nachhaltigen Stabilisierung des Bundeshaushaltes stets Rechnung tragen, auch im Personalbereich. Der Anteil der Personalausgaben gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes ist daher in den letzten zehn Jahren bei rund 8 Prozent stabil geblieben.
Mit verschiedenen konkreten Sparmassnahmen im Eigenbereich der Verwaltung hat der Bundesrat das Bestreben, die Personalausgaben im Griff zu behalten, in der Vergangenheit mehrfach unterstrichen. Zuletzt geschah dies im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2018. Angesichts der Tatsache, dass der budgetierte Personalaufwand das vom Bundesrat für den Voranschlag 2019 definierte Zielband für das Wachstum im Personalbereich zu überschreiten drohte, sprach sich der Bundesrat für eine reduzierte Mittelzuteilung und gegen die Umsetzung einer Vielzahl von Bundesratsbeschlüssen, welche personelle Ressourcenaufstockungen zur Folge hätten, aus.
Mit den restriktiven Budgetvorgaben sind die Verwaltungseinheiten bereits heute gefordert, ihre Aufgaben regelmässig zu überprüfen und zu priorisieren. Die Abstimmung von Zielen und Ressourcen gehört seit Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) zum jährlichen Standardprozess im Rahmen der Erstellung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan. In der Budgetberatung kann das Parlament bei Bedarf gezielt intervenieren und auf die Leistungs- und Ressourcenplanung der Verwaltung und ihrer Leistungsgruppen Einfluss nehmen.
Die Plafonierung der Personalausgaben steht dabei in einem offensichtlichen Widerspruch zum erst jüngst im Rahmen des NFB eingeführten Globalbudget. Bei einer fixen Obergrenze für die Personalausgaben müsste das Globalbudget faktisch in zwei Voranschlagskredite unterteilt werden. Das wäre eine Rückkehr in die alten Zeiten der Inputsteuerung. Eine Verwaltung, die rasch auf neue Herausforderungen reagieren soll, benötigt eine gewisse Flexibilität und eine Durchlässigkeit zwischen Personalaufwänden und anderen Aufwänden. Dabei ist auch aus Sicht des Bundesrates unbestritten, dass der Personalbestand - wenn überhaupt - nur massvoll steigen darf.
Eine zeitlich unbegrenzte Plafonierung der Personalausgaben der Bundesverwaltung aber ist aus Sicht des Bundesrates als Steuerungsinstrument zu unflexibel und nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.