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Bereitstellung von Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren

18.4099 · Motion · 2018-10-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcenbedarf für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren bereitzustellen. Die Ressourcen sollen für die Umsetzung folgender Massnahmen bereitgestellt werden:

1. Weiterführung und Erweiterung bestehender Massnahmen zur Konsolidierung des schweizerischen Warnsystems (Sicherstellung eines krisensicheren Vorhersage- und Warnsystems, Entwicklung einer neuen Generation von Unwetterwarnungen für eine mobile und digitale Gesellschaft);

2. neue Massnahmen zur Weiterentwicklung des schweizerischen Warnsystems (Entwicklung von Trockenheitswarnungen, Entwicklung von Warnung vor Massenbewegungsgefahren).

Begründung

Die Schweiz ist regelmässig von Naturereignissen betroffen. Das durch Naturgefahren verursachte Schadenausmass kann mit einer optimierten Warnung, Alarmierung und Intervention erheblich reduziert werden. Im Nachgang zum Hochwasserereignis 2005 beschloss der Bundesrat, die erkannten Lücken im Warnprozess vor Naturgefahren durch das Projekt Owarna zu analysieren und nach Möglichkeit zu schliessen. Gemäss dem zweiten Owarna-Folgebericht vom 17. April 2018 verfügt die Schweiz heute über ein gut funktionierendes Warn- und Alarmierungssystem. Um das bisherige System aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, brauche es jedoch weitere Massnahmen. So wäre es künftig auch möglich, die Gefahren von Massenbewegungen wie Rutschungen und Hangmuren langfristig vorauszusagen. Grossen Handlungsbedarf sieht die Kommission zudem bei Trockenheits- und Dürreprognosen. Langanhaltende Trockenheit wirkt sich zum Beispiel besonders auf die Landwirtschaft, Wasserversorgung, Energie und Schifffahrt aus. Nach Ansicht der Kommission sollte dringend sichergestellt werden, dass die Schweiz auch zukünftig ein angemessenes und aktuelles Warnsystem besitzt, um die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen vor Naturgefahren zu schützen. Mit einer effizienten Prävention, Vorsorge und Intervention können potenzielle Sachschäden und Todesopfer vermieden oder zumindest begrenzt werden. Zudem haben sich die Systeme zur Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren als besonders kostenwirksames Instrument zur Schadenreduktion erwiesen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Wichtigkeit einer optimalen Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren wurde vom Bundesrat bereits mehrfach anerkannt; es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Er hat dazu in den vergangenen Jahren die Organisation für Warnung und Alarmierung vor Naturgefahren (Owarna) aufgebaut und zum Aufbau und Betrieb massgebliche personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Auch eine Konsolidierung und den Ausbau dieser Struktur, um die Warnungen vor Massenbewegungen ergänzen zu können und der Digitalisierung besser Rechnung zu tragen, erachtet der Bundesrat grundsätzlich als sinnvoll.

Diese zusätzlichen Aufgaben würden auf Bundesseite zusätzliche Personalressourcen im Umfang von knapp 10 Full Time Equivalens (FTE) nötig machen. Die Extremwettersituation des Sommers 2018 hat zudem die Notwendigkeit von Trockenheitswarnungen bestätigt, welche als ebenfalls neue Aufgabe zusätzliche Ressourcen erfordern würden. Eine entsprechende Entwicklung bedarf zunächst vertiefter Abklärungen mit den direkt betroffenen Kreisen, die gegenwärtig vorgenommen werden.

Im Rahmen der vom Parlament geforderten Gesamtsteuerung der Personalressourcen zur Eindämmung des Wachstums des Personalaufwands hat der Bundesrat aber im Rahmen der Ausarbeitung des Voranschlags 2019 entschieden, die Konsolidierung und den Ausbau der Warnsysteme zugunsten von anderen als prioritär erachteten Aufgaben (u. a. für die Neustrukturierung des Asylbereichs, die Stellenmeldepflicht, die Kosteneindämmungsmassnahmen im Gesundheitsbereich oder den Strassenbereich) zurückzustellen. Für den Voranschlag 2020 wird der Bundesrat erneut eine Priorisierung vornehmen und dabei auch die Konsolidierung und den Ausbau von Owarna in seine Erwägungen einbeziehen. Das Parlament hat anschliessend die Möglichkeit, im Rahmen der Beratung von Voranschlag und Finanzplan ebenfalls aus seiner Gesamtsicht heraus Mittelaufstockungen und Kürzungen zu beschliessen, finanzielle Planungsgrössen, Ziele, Messgrössen und Soll-Werte festzulegen oder dem Bundesrat Aufträge für die Änderung des Finanzplans zu erteilen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.