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18.4116 · Interpellation · 2018-11-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt er die Meinung, dass die Berichterstattung zur schulischen Integration im Rahmen des "Bildungsberichtes 2018" und des Berichtes "Behindertenpolitik" oberflächlich und nicht ausreichend ist?

2. Wie kommt er zur Auffassung, dass im Bereich der Grundschule die Uno-BRK "erfüllt" sei, wenn die vorliegenden Zahlen zur schulischen Integration keine Aussagen über deren Entwicklung zulassen und viele Fälle bekannt sind, in denen Kinder mit Behinderung gegen den Willen der Eltern separativ unterrichtet werden?

3. Hat er vor, in seiner Berichterstattung zur Umsetzung der Uno-BRK im Bereich der obligatorischen Schule weiterhin vorrangig auf die Gesetzeslage auf nationaler Ebene hinzuweisen und davon auszugehen, dass die Kantone diese Vorgaben vollständig umsetzen, wie er das im Initialstaatenbericht tut?

4. Ist er bereit, die Verantwortung der Schweiz als Vertragsstaat der Uno-BRK auch im Bereich der schulischen Integration zu übernehmen und die Kantone zur Uno-BRK-konformen Umsetzung zu verpflichten und dabei als Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen zu unterstützen?

Begründung

In seiner Antwort auf mein Postulat 18.3667, "Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung", verweist der Bundesrat auf die Berichterstattung zum inklusiven Unterricht unter anderem im "Bildungsbericht 2018" oder im Bericht des Bundesrates zur Entwicklung der Behindertenpolitik. Diese Berichte enthalten jedoch keine Informationen zur realen Entwicklung im Bereich der schulischen Integration. Der Bund geht davon aus, dass die Kantone die gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene einhalten, ohne dass Daten vorliegen, die einen solchen Schluss zulassen würden.

Im Bericht "Behindertenpolitik" (2018, S. 26) kommt der Bundesrat zu folgendem Schluss: "Die Schweiz geht davon aus, dass damit die Anforderungen des Übereinkommens im Bereich der Grundschule erfüllt sind." Er bezieht sich dabei auf das BehiG und die Gesetzeslage der Kantone. Im "Bildungsbericht Schweiz" (2018, S. 43) wird hingegen klar festgehalten: "Die Daten lassen jedoch keine Aussage darüber zu, ob tatsächlich eine Ab- beziehungsweise Zunahme der separativen Sonderschulung stattgefunden hat oder ob eine Neudefinition der Kategorien zu dieser Entwicklung führte."

Stellungnahme des Bundesrates

Die schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung ist eine Aufgabe, welche die verantwortlichen Akteure in der Schweiz vor vielfältige Herausforderungen stellt. Dazu zählen unter anderem der integrativ erfolgende Unterricht oder auch die Verbesserung der Datenlage. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten ist der Bundesrat weiterhin bestrebt, die Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention (Uno-BRK) zusammen mit den Kantonen aktiv mitzutragen. Er verfolgt damit das Ziel, über den einzelnen Fall hinaus auf die Erkennung von Entwicklungen und gegebenenfalls zu ergreifenden Massnahmen hinzuwirken.

Zu den vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Die vom Interpellanten angesprochenen Berichte sind von hoher Qualität, können indes nicht alle spezifischen Themen und Fragestellungen umfassend behandeln.

2. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) und den kantonalen Erlassen zur Sonderschulung die rechtlichen Anforderungen der Uno-BRK im Bereich der Grundschule erfüllt sind. Was die Datenlage anbetrifft, so ist auf die neukonzipierte Statistik der Sonderpädagogik zu verweisen, deren Ziel es unter anderem ist, Massnahmen, die zur Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf ergriffen werden, zu erfassen und allfällig daraus resultierenden Handlungsbedarf festzustellen.

3. Mit der Berichterstattung an den Uno-Behindertenrechtsausschuss geben die Vertragsstaaten Auskunft über die Umsetzung der mit dem Beitritt zur Uno-BRK eingegangenen Verpflichtungen. Entsprechend ist die Schweiz bei ihrer Berichterstattung bestrebt, sämtliche für diesen Zweck relevanten Informationen aufzubereiten. Dabei werden, wie es bei der Erstellung von Staatenberichten an UN-Vertragsorgane üblich ist, auch Nichtregierungsorganisationen mit einbezogen.

4. Für die Umsetzung der Uno-BRK sind Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verantwortlich. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat 18.3667, "Schulische Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung", festgehalten hat, sieht er dabei von Eingriffen in kantonale Zuständigkeitsbereiche und von Massnahmen zur Unterstützung der Kantone ab.

Antwort des Bundesrates.