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Die Bahnverbindung zwischen der Westschweiz und Bern sollte im Abschnitt zwischen Lausanne und Freiburg schneller werden

18.4154 · Postulat · 2018-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten zur Fahrzeitreduktion vorzulegen, der konkrete Pläne für Neubauten auf dem genannten Abschnitt enthält, die es zusammen mit der Wako-Ertüchtigung ermöglichen, die Fahrzeit zu verringern.

Begründung

Dieses Postulat fusst auf dem Postulat Nordmann 15.3424 und ergänzt das Postulat Français 17.3262.

In seinem Bericht vom 8. November 2017 stellt der Bundesrat fest, dass die Umfahrung von Schmitten im Verhältnis zum möglichen Zeitgewinn zu kostspielig ist. Es sollten daher andere Alternativen untersucht werden. Im selben Bericht wird eine vom Bundesamt für Verkehr in Auftrag gegebene und von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL) durchgeführte Studie erwähnt. Diese Studie legt es nahe, Neubauten auf dem Abschnitt zwischen Lausanne und Freiburg ins Auge zu fassen, da die Fahrzeit auf diesem Abschnitt mit dem geringsten Kostenaufwand reduziert werden kann. Dagegen rät die Studie davon ab, in Neubauten auf dem Abschnitt zwischen Bern und Freiburg zu investieren, da für ein vergleichbares Ergebnis übermässig hohe Kosten anfallen würden.

Die Wako-Ertüchtigung ist zwar ebenfalls darauf ausgerichtet, die Fahrzeit zu verringern, die EPFL empfiehlt jedoch, sie mit baulichen Verbesserungen der Strecke zu verbinden. Zum Beispiel wäre es möglich, dass der langsame Streckenabschnitt bei Neyruz von Schnellzügen umfahren wird und nur noch der Regionalverkehr diese Ortschaften bedient.

Es geht also darum, in Berücksichtigung dieser Studie herauszuarbeiten, wie die Strecke Lausanne-Freiburg durch Neubauten, die zu einer Fahrzeitverkürzung zwischen Lausanne und Bern führen, verbessert werden kann. Diese Strecke ist ein Kernstück des Schweizer Schienennetzes und die eigentliche Hauptverbindung zwischen der West- und der Ostschweiz (zum Vergleich: Zwischen Bern und Zürich verkehren die Züge mit 200 Stundenkilometer).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament und das Volk haben mit der Annahme der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) einen Planungsprozess festgelegt, wie der Ausbau des schweizerischen Schienennetzes unter Einbezug von Kantonen, den Transportunternehmen sowie der Güterverkehrsbranche erfolgen soll. Gestützt auf diesen Prozess hat der Bundesrat mit der Botschaft über den Ausbauschritt 2035 vom 31. Oktober 2018 dem Parlament die Projekte und Massnahmen für die Weiterentwicklung des Schweizer Schienennetzes zum Entscheid unterbreitet. Die parlamentarische Debatte wird in den kommenden Monaten stattfinden.

Dieser Prozess soll nicht durch die einzelfallweise Beurteilung von isolierten Ausbaumassnahmen übersteuert werden. Eine Leistungssteigerung der Strecke Bern-Lausanne kann im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt geprüft werden, sofern sich der Bedarf aus den Angebotskonzepten der Kantone oder der Transportunternehmen ableitet. Entsprechende Mittel für Studien sind im Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 vorgesehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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