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Zusammenhang zwischen der dritten Rhonekorrektur und der Trinkwasserversorgung der Gemeinden im Oberwallis

18.4224 · Interpellation · 2018-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die geplante Erweiterung des Rottens und die Aushubarbeiten im Rottenbett werden dazu führen, dass die Möglichkeiten, das Grundwasser für die Trinkwasserversorgung zu nutzen, eingeschränkt werden.

Die Wegleitung "Grundwasserschutz" des Bundesamtes für Umwelt besagt nämlich: "Die Revitalisierung von Fliessgewässern mit naturnaher Wasserqualität ist in der Regel vorteilhaft für das Grundwasser. In der Nähe von Trinkwasserfassungen ist allerdings bei solchen Massnahmen besondere Vorsicht geboten, denn mit dem versickernden Flusswasser gelangen auch Keime und Schadstoffe ins Grundwasser, was zu einer Beeinträchtigung des gefassten Wassers führen kann. Dies gilt insbesondere bei baulichen Eingriffen und bei Hochwasser, wenn kolmatierende (abdichtende) Schichten verletzt oder zerstört werden." Diese vermehrte Infiltration von Rottenwasser ins Grundwasser infolge der dritten Rhonekorrektur wurde auch in Lalden beobachtet, sodass der Kanton immer noch das Grundwasser in Lalden abpumpen muss, um einen übermässigen Anstieg des Grundwassers zu verhindern. Diese vermehrte Infiltration wird auch zwischen Lalden/Visp und Brig/Naters passieren. Wie vom Bafu festgehalten, kann diese vermehrte Infiltration zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen. Bereits aus diesem Grund ist es klar, dass das Projekt der dritten Rhonekorrektur die zukünftige Trinkwasserversorgung aus Grundwasser einschränkt.

Bei Grundwasserfassungen für die öffentlichen Trinkwasserversorgungen müssen Schutzzonen ausgeschieden werden. Die Schutzzone S1 umfasst einen Bereich von minimal 10 Metern um alle Elemente einer Trinkwassergewinnungsanlage. Die Zone muss eingezäunt werden. Gemäss der obengenannten Wegleitung ist eine Gewässerrevitalisierung in der Schutzzone S2 auch nicht möglich. Eine S2-Schutzzone hat typischerweise eine Breite (senkrecht zur Grundwasserfliessrichtung bzw. senkrecht zur Rhone) von 100 bis 150 Metern. Durch die Rottenerweiterung werden aus Platzmangel die Möglichkeiten stark eingeschränkt, solche Schutzzonen zwischen Brig/Naters und Lalden/Visp auszuscheiden. Dadurch werden die Möglichkeiten, Trinkwasser aus Grundwasser zu gewinnen, nochmals eingeschränkt.

Dieser Nachteil für die zukünftige Versorgungssicherheit der Gemeinden im Raum Brig-Visp muss kompensiert werden. Was für Möglichkeiten bestehen hier, und ist der Bundesrat bereit, die Gemeinden hier entsprechend zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Regierungen der Kantone Wallis und Waadt haben im Jahr 2016 das Generelle Projekt der dritten Rhonekorrektion (GP-R3) genehmigt. Das GP-R3 legt die Ziele (Sicherheitsziele, ökologische Ziele, Nutzungsziele) der dritten Rhonekorrektion fest. Das GP-R3 wurde in die Richtplanung umgesetzt, und die entsprechende Richtplananpassung wurde durch die Parlamente in beiden Kantonen gutgeheissen. Somit ist das GP-R3 behördenverbindlich.

Im Perimeter der Prioritären Massnahme Visp wurde die Mehrheit der Projekte bereits öffentlich aufgelegt, durch den Regierungsrat des Kantons Wallis genehmigt und zum Teil bereits realisiert. Nur für den Abschnitt Brigerbad liegt noch kein rechtskräftiges Projekt vor. In diesem Abschnitt sind allerdings keine aktuellen Zielkonflikte mit der Trinkwassernutzung zu verzeichnen, und die Möglichkeit einer zukünftigen Nutzung des Talgrundwassers zu Trinkwasserzwecken ist aufgrund der Situation (Altlasten, grosser Siedlungsdruck) fraglich.

Im Perimeter der Prioritären Massnahme Visp existiert keine Trinkwasserfassung aus dem Grundwasser. Daher musste auch keine versetzt werden. Eine Schutzzone für potenzielle Trinkwasserfassungen, welche von der dritten Rhonekorrektion tangiert wird, lag im Giblätt vor. Diese Schutzzone wurde im Rahmen des Generellen Projekts in Absprache mit der Gemeinde mit der geplanten Flussaufweitung abgestimmt. Das Projekt in diesem Abschnitt ist nun bereits rechtskräftig gebaut. Beim Subventionsantrag wurden durch den Kanton keine anrechenbaren Kosten zur Kompensation allfälliger Nachteile geltend gemacht.

Der Bund empfiehlt den Kantonen eine frühzeitige Gesamtplanung zur Entflechtung von Zielkonflikten, welche auch eine regionale Wasserversorgungsplanung beinhalten müsste. Im Rahmen der Erarbeitung des Generellen Projekts wurde über den gesamten Perimeter der dritten Rhonekorrektion, von Brig bis zur Rhonemündung, eine Analyse der möglichen Zielkonflikte zwischen bestehenden Trinkwasserfassungen und den vorgesehenen Aufweitungen erarbeitet. Entsprechende Fachberichte liegen vor. Im Rahmen der einzelnen Auflageprojekte werden mit den Gemeinden Lösungen für die Verschiebung der betroffenen Wasserfassungen gesucht. Die Anrechenbarkeit der dabei entstehenden Kosten ist von den Konzessionsbedingungen und vom Zustand der Wasserfassungen abhängig.

Antwort des Bundesrates.

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