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Gemeinsame Strategie in Sachen Provenienzforschung und Restitution von Kulturgütern aus dem europäischen Kolonialismus

18.4236 · Motion · 2018-12-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Arbeiten in die Wege zu leiten, damit die Schweiz eine nationale Strategie in Sachen Provenienzforschung zu geraubten Kulturgütern aus der Zeit des Kolonialismus sowie allfälligen Restitutionen und Wiedergutmachung entwickelt.

Eine solche nationale Strategie müsste mindestens folgende Punkte umfassen:

a. Unterstützung und Koordination bereits bestehender und dort, wo noch nicht vorhanden, Initiierung von Provenienzforschung in Museen, Universitäten und weiteren Einrichtungen;

b. Erarbeitung von Richtlinien für den Umgang mit Provenienzforschung, allfälligen Restitutionen, Alternativen zu Restitution und Widergutmachungsforderungen;

c. Unterstützung von Institutionen im Umgang mit Restitutionsforderungen und Restitutionen oder anderen Formen der Wiedergutmachung, evtl. Einrichtung einer entsprechenden Koordinationsstelle;

d. Erstellung eines umfassenden Registers geraubter Kulturgüter auf Schweizer Boden;

e. Förderung von Forschungs- und Vermittlungsprozessen zur Einbettung der Objekte in den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kontext von damals und heute;

f. Lancierung eines internationalen Prozesses zur Erarbeitung und Koordination eines gemeinsamen Vorgehens in Sachen Provenienzforschung, Wiedergutmachung und Restitution von Kulturgütern aus der Zeit des Kolonialismus.

Begründung

Der Kolonialismus (und mit ihm die Sklaverei) war ein europäisches Projekt, in das auch immer Menschen, Banken, Firmen und Institutionen aus der Schweiz eingebunden waren. Dies betrifft auch den Bereich des Raubs von und späteren Handels mit Kulturgütern. Länder wie Frankreich beginnen aktuell mit der Umsetzung koordinierter Strategien in Sachen Restitution und Wiedergutmachung. Es ist an der Zeit, dass auch die Schweiz die Verantwortung für ihre Vergangenheit übernimmt. In Sachen NS-Kunst hat die Schweiz dabei bereits gute Erfahrung erworben, auf denen aufgebaut werden kann. Eine nationale Strategie erlaubt es, ein gemeinsames Vorgehen zu entwickeln und auch Bedingungen für Restitutionen einheitlich zu handhaben. Darüber hinaus soll die Schweiz einen internationalen Prozess (mit-)anstossen, wie sie das in Sachen NS-Raubkunst (Washingtoner Richtlinien) in der Vergangenheit schon tat.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund unternimmt bereits heute vielfältige Anstrengungen, welche der Behandlung dieser Thematik dienen:

Er unterstützt Schweizer Museen bei der Erforschung der Herkunft ihrer Werke (Provenienzforschung) mit Finanzhilfen. Dies betrifft auch die Herkunft ethnologischer und ethnografischer Werke, und der Bund empfiehlt Museen und Sammlungen, ihre Kulturgüter mit der Angabe von Provenienzen online zu publizieren.

Der Bund hat Richtlinien für den Umgang mit Provenienzforschung in Form eines Leitfadens erarbeitet und auf dem Internet publiziert (www.bak.admin.ch/rk > Provenienzforschung in der Schweiz). Dieser enthält im Falle von geraubten und geplünderten Kulturgütern auch Empfehlungen zur Erreichung von gerechten und fairen Lösungen. Ferner enthalten auch die "ethischen Richtlinien für Museen" des Internationalen Museumsrates (Icom) anerkannte deontologische Grundsätze und Verhaltensrichtlinien bezüglich der Restitution von Kulturgütern und alternativer Lösungen.

Der Bund hat bereits in der Vergangenheit seine guten Dienste in Streitigkeiten zwischen Schweizer Museen und ehemaligen Kolonien erfolgreich zur Verfügung gestellt. Er ist gewillt, diese Dienste auch in Zukunft auf Wunsch der beteiligten Parteien einzubringen. Im Weiteren unterstützt der Bund die Arbeiten der Unesco sowie des Icom und der World Intellectual Property Organization im Bereich der alternativen Streitbeilegung.

Der Bundesrat wird die Diskussion zur Rückgabe von Kulturgütern aus dem europäischen Kolonialismus auf internationaler Ebene aufmerksam weiterverfolgen und bei Bedarf weitere Massnahmen in der Provenienzforschung prüfen.

Die Thematik der Rückgabe von Kulturgütern aus dem europäischen Kolonialismus betrifft eine Vielzahl von Staaten, weshalb ein international koordinierter Ansatz zweckmässig ist. Allfällige Grundsätze zur Rückgabe von Kulturgütern aus dem Kolonialismus müssten entsprechend durch die Unesco bestimmt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.