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18.4394 · Motion · 2018-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, beim Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Efta- und den Mercosur-Staaten ein verbindliches Nachhaltigkeitskapitel als Teil des FHA auszuhandeln, welches alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen und mindestens folgende Verpflichtungen und Ziele beinhaltet:

1. Die Umsetzung der Uno-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG).

2. Die Ratifizierung und Einhaltung der Völkerrechtsverträge.

3. Die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zu Ernährungssicherheit und nachhaltigem Handel (Art. 104a BV, Bst. d).

4. Die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens.

5. Die Einhaltung der bestehenden Regelungen für den Konsumentenschutz in den Efta-Staaten.

Das Kapitel soll konkrete und messbare Ziele haben. Um diese zu gewährleisten, soll ein zielführender Beobachtungsprozess eingeführt werden.

Begründung

Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die SDG sowie das Pariser Klimaabkommen umzusetzen und die internationalen Abkommen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte (z. B. ILO), die Uno-Deklaration zu den Rechten von Bäuerinnen und Bauern wie auch die Richtlinien für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft (RAI) einzuhalten. Zudem verlangt der neue Verfassungsartikel 104a Buchstabe d, dass Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen soll, in der Schweiz wie auch im Ausland.

Diese Bestimmungen sind bei den Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten zu berücksichtigen. Denn ohne ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskapitel mit konkreten Zielen bestehen beim FHA mit den Mercosur-Staaten grosse Risiken, insbesondere für die bäuerliche Landwirtschaft. Die wachsenden Exporte heizen die Bodenspekulation an und führen zu Landvertreibungen. Das Abkommen kann ebenfalls negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben, wenn aufgrund der steigenden Nachfrage nach Fleisch und Soja Wälder abgeholzt werden. Bereits heute werden beim Fleisch vor allem Edelstücke importiert und zunehmend per Flugzeug transportiert. Dies widerspricht der Klimapolitik des Bundes wie auch dem Auftrag zum nachhaltigen Handel im Verfassungsartikel 104a Buchstabe e. Damit diesen Risiken begegnet werden kann, muss sich die Schweiz für ein verbindliches Nachhaltigkeitskapitel im Abkommen Efta-Mercosur einsetzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen einer kohärenten Aussenpolitik ist die Schweiz bestrebt, den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auch in der Aussenwirtschaftspolitik gerecht zu werden. Der Bundesrat strebt eine Win-win-Situation an, welche sowohl in der Schweiz wie auch in den Partnerländern ein mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung kohärentes Wachstum ermöglichen soll, dies unter anderem im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft im Einklang mit dem neuen Artikel 104a Buchstabe d der Bundesverfassung.

Sämtliche neueren Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz enthalten in diesem Sinne ein umfangreiches, völkerrechtlich verbindliches Nachhaltigkeitskapitel. So wird auch das Abkommen mit den Mercosur-Staaten Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (inklusive der Referenz zur Agenda 2030) enthalten, welche für alle Produktionssektoren gelten und auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Nachhaltigkeitsbereich verweisen. Diese Bestimmungen umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und wirksamen Umsetzung der von den Vertragsparteien ratifizierten multilateralen Umweltabkommen (darunter das Pariser Abkommen) und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Weitere Bestimmungen betreffen die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen sowie die Verbreitung und Verwendung von Nachhaltigkeitszertifikaten zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards. Zudem wird auf die wichtigsten internationalen Instrumente im Bereich der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) verwiesen.

Die Schweiz setzt sich in den Verhandlungen mit Mercosur zusätzlich für die Verankerung von Bestimmungen im Bereich der nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft ein. Tierwohl ist ebenso ein Teil der Diskussionen.

Keines der bisherigen FHA der Schweiz hat die bestehenden inländischen Regelungen betreffend Konsumentenschutz berührt. Das wird auch im Fall des Abkommens mit Mercosur so sein.

Auf institutioneller Ebene werden durch die FHA gemischte Ausschüsse geschaffen. Diese sind auch für die Überwachung und Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestimmungen zuständig. Sie dienen als Forum zur Besprechung und zur Lösung möglicher Probleme. Die Zivilgesellschaft wird in diesen Prozess ebenfalls mit einbezogen.

Neben dem Weg über den gemischten Ausschuss können allfällige Probleme auch via Streitbeilegungskapitel aufgenommen werden, indem der Konsultationsmechanismus, die Guten Dienste oder das Mediationsverfahren dieses Kapitels angerufen werden. Einzig die letzte Eskalationsstufe des Streitbeilegungsprozesses, das Schiedsverfahren, ist auf das Nachhaltigkeitskapitel nicht anwendbar. Einer der Gründe dafür ist, dass Nachhaltigkeitsbestimmungen in FHA - im Gegensatz zu allen anderen Bestimmungen - nicht auf durchsetzbaren WTO-Verpflichtungen beruhen.

Die handelsrelevanten Arbeits- und Umweltbestimmungen in FHA nehmen Bezug auf internationale Abkommen und Organisationen, die ihre eigenen Überwachungsmechanismen enthalten und selber kein Schiedsverfahren vorsehen. Auch angesichts des fehlenden internationalen Konsenses bezüglich der Frage, wie Nachhaltigkeitsbestimmungen in Handelsabkommen integriert werden sollten, ist der Bundesrat überzeugt, dass ein kooperativer Ansatz mit Begleitmassnahmen bessere Resultate verspricht als ein sanktionsbasierter Ansatz.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Schweiz und die Efta-Staaten im Bereich Handel und Nachhaltigkeit einen ähnlichen Ansatz wie die EU verfolgen.

Der Bundesrat möchte schliesslich daran erinnern, dass FHA nicht dazu bestimmt sind, eigene Nachhaltigkeitsstandards und -indikatoren festzulegen. Die Nachhaltigkeitsbestimmungen in FHA basieren ausschliesslich auf bestehenden Normen und Grundsätzen, die von den zuständigen internationalen Instrumenten und Organisationen festgelegt wurden. Diese bestimmen auch die Kriterien und Indikatoren zur Messung des erzielten Fortschritts und sollten nicht durch ein FHA konkurriert werden. Der gemischte Ausschuss fungiert als Beobachtungsorgan aller FHA-Bestimmungen, so auch bezüglich der im Nachhaltigkeitskapitel definierten Ziele.

Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass die Ziele der nachhaltigen Entwicklung in den von ihm ausgehandelten FHA angemessen berücksichtigt werden und dass daher keine zusätzlichen Mechanismen nötig sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.