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18.5019 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Ländern erleichtert den Markteintritt von landwirtschaftlichen Produkten. Künftig könnte Gentechnik-Rohrzucker aus Brasilien auf den Markt kommen. Unsere nachhaltige Zuckerrübenproduktion wäre dadurch gefährdet, denn die Produktionsstandards in den Mercosur-Ländern sind nicht mit hiesigen vergleichbar.

- Wie schützt der Bundesrat Landwirtschaft und Konsumierende vor Gentechnik-Zucker?

- Wie ist die Deklarationspflicht für Gentechnik-Produkte gewährleistet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die durch Freihandelsabkommen bewirkte Erleichterung des Handels sollte nicht mit einer Harmonisierung oder Abschaffung der Vorschriften in Bereichen wie Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte, Konsumentensicherheit oder Produktezulassung verwechselt werden. Falls die Mercosur-Staaten in den Verhandlungen Fragen bezüglich gentechnisch veränderten Zuckers aufbringen, würde sich die Schweiz an die Vorgaben im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen halten: Wer gentechnisch veränderten Rohrzucker in der Schweiz in Verkehr bringen will, muss dafür gemäss Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich und der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ein Bewilligungsgesuch einreichen. Bei der Beurteilung des Gesuches werden die zuständigen Behörden unter anderem die Risiken für Mensch und Umwelt berücksichtigen. Falls ein gentechnisch verändertes Produkt bewilligt wird, müsste es zusätzlich auf der Verpackung mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet werden.

Gentechnik-Zucker schon bald in unserem Müesli? | Lexipedia | Lexipedia