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18.5055 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Inwiefern stellt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten sicher, dass Neubauten, Umbauten und auch Wiederaufbauten von Schweizer Botschaften und Missionen barrierefrei gestaltet werden gemäss der UN-Behindertenrechtskonvention (insb. Art. 9)?

- Was passiert, wenn sich herausstellt, dass eine Schweizer Botschaft oder Mission nicht barrierefrei (wiederauf-)gebaut oder renoviert wurde?

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss den Standards des Bundesamtes für Bauten und Logistik werden für Bauten im Ausland die Empfehlungen der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreies Bauen (SIA 500) unter Prüfung der Verhältnismässigkeit eingehalten. Ist dies nicht möglich, werden in enger Zusammenarbeit mit der Auslandvertretung Lösungen zur Erreichung der notwendigen Anforderungen umgesetzt.

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