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18.5104 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der Türkei werden die Menschenrechte verstärkt systematisch durch den Staat eingeschränkt. Die Türkei ist seit dem 20. Januar 2018 in Syrien bei Afrin im Krieg. Schon gegen 100 Zivilisten wurden getötet.

Ist der Bundesrat bereit, alle existierenden Kriegsmaterialexporte in die Türkei zu sistieren und keine neuen zu bewilligen, bis die Türkei ihre Angriffe auf syrisches Territorium beendet und sich die Situation mit den Menschenrechten verbessert hat?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Türkei ist in einen internen bewaffneten Konflikt gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) verwickelt, weswegen Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial grundsätzlich abzulehnen sind. Eine Ausnahme besteht mit Bezug auf die Lieferung von Ersatzteilen für bereits geliefertes Kriegsmaterial (vgl. Art. 23 des Kriegsmaterialgesetzes) sowie für einzelne Feuerwaffen, die ausschliesslich privaten oder sportlichen Zwecken dienen (vgl. Art. 5 Abs. 3 KMV). Die Kriegsmaterialexporte 2017 in die Türkei in Höhe von rund 0,64 Millionen Franken betreffen Ersatzteile für bereits gelieferte Flugabwehrsysteme (rund 640 000 Franken) und Einzelwaffen für türkische Diplomaten (knapp 3000 Franken). Im Übrigen wird auf die Antwort auf die dringliche Anfrage Glättli 16.1072, "Wie reagiert die Schweiz auf die bedenklichen Entwicklungen in der Türkei? Was kann sie zum Schutz der Menschenrechte und zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen?", verwiesen.

Krieg bei Afrin in Syrien. Waffenexporte in die Türkei sistieren und keine neuen Bewilligungen erteilen | Lexipedia | Lexipedia