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18.5149 · Fragestunde. Frage · 2018-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Nach der Ablehnung der Altersvorsorge-Reform 2020 werden AHV und berufliche Vorsorge gemäss Bundesrat separat reformiert werden.

Zur BVG-Vorlage habe ich folgende Fragen:

1. Ist ein Wechsel bei der Festlegung des Umwandlungssatzes auf die effektiv erzielten Ergebnisse bei allen Anlagen vorgesehen?

2. Welche Faktoren werden zur Berechnung des Umwandlungssatzes herangezogen?

3. Müssten die hohen Überschüsse der Versicherungen bei den BVG-Risikoprämien nicht den Versicherten zugutekommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Reform der zweiten Säule soll sich auf Grundlagen abstützen, die mit den Sozialpartnern erarbeitet werden. Aussagen zum Inhalt der künftigen Vorlage, inklusive die Thematik des Umwandlungssatzes und diejenige der Überschussverteilung, können zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine gemacht werden. Der Bundesrat ist sich der Problematik der Risikoprämien bewusst. Eine Bestimmung, mit welcher überhöhte Risikoprämien hätten verhindert werden sollen, wurde aber mit der Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt.