18.5326 · Fragestunde. Frage · 2018-06-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bund hat rund 3200 eritreischen Staatsangehörigen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung ausgehändigt.
1. Wie viele dieser Personen haben gegen die Verfügung Rekurs eingereicht?
2. Was kostet uns diese Beschwerdeführung (Gratisanwalt usw.)?
Stellungnahme des Bundesrates
Das SEM hat im Rahmen eines Pilotprojekts die vorläufigen Aufnahmen von rund 200 Personen überprüft. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt werden im Sommer dieses Jahres unter Einbezug der Kantone ausgewertet, bevor das SEM das weitere Vorgehen beschliesst. Das SEM hat bisher in zirka 60 Fällen das rechtliche Gehör im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung der vorläufigen Aufnahme gewährt. Die erste Aufhebungsverfügung wurde vom SEM Anfang Juni eröffnet. Bislang wurde noch kein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Aus diesem Grund kann zurzeit keine Aussage über die Anzahl der Rekurse oder über allfällige Kosten gemacht werden. Die sogenannte unentgeltliche Rechtsvertretung für Asylsuchende wird erst mit den neuen, beschleunigten Asylverfahren voraussichtlich per März 2019 eingeführt. Für die Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen sieht aber auch das revidierte Asylgesetz eine solche nicht vor.