18.5359 · Fragestunde. Frage · 2018-06-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 1. Februar 2018 ist schweizweit der Gesamtarbeitsvertrag für Tankstellenshops in Kraft getreten. Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, dass die GAV-Bestimmungen über die Mindestlöhne auf den Kanton Tessin nicht anwendbar sind.
Geht der Bundesrat angesichts der bereits prekären Bedingungen auf dem Tessiner Arbeitsmarkt nicht davon aus, dass das Fehlen von Mindestlöhnen, die im GAV ja vorgesehen sind, insbesondere in den Grenzregionen zu einem verstärkten Lohndumping führt?