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18.5373 · Fragestunde. Frage · 2018-06-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Dank der Überwachung durch Pflegefachpersonen zu Hause können Kinder, bei denen jederzeit ein medizinischer Notfall eintreten kann, bei ihrer Familie wohnen. Die Überwachung wird über die Invalidenversicherung und nicht über die Krankenversicherung finanziert. Mit der Vorlage 17.022 zur Änderung des IVG sollen die Leistungen der Invalidenversicherung an diejenigen des KVG angepasst werden.

Das IV-Rundschreiben Nr. 362 des BSV hält allerdings fest, dass Arbeiten im Gange sind, um das Problem der Überwachung zu lösen.

Bedeutet dies, dass die IV die Überwachungsleistungen weiterhin decken wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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