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18.5531 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Botschaft versichert der Bundesrat, dass es ihm ein zentrales Anliegen ist, dass humanitäre Organisationen ihre Dienste auch in Zukunft erbringen und damit die verwundbarsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft in Konflikt- und Krisengebieten unterstützen und schützen können. Die gesetzgeberischen Vorschläge stehen diesem Anliegen nicht entgegen. Der Bundesrat präzisiert weiter, dass das IKRK nicht unter die entsprechenden Straftatbestände fällt.

Wie steht es mit der Nichtregierungsorganisation Geneva Call, die sich für die Verpflichtung bewaffneter nichtstaatlicher Akteure zur Einhaltung des Völkerrechts einsetzt?