18.5555 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Uno-Ausschuss hat die Wegweisung einer Eritreerin nach Italien gestoppt. Der Entscheid fiel, weil es in Italien keine Behandlungsangebote für Personen gibt, die ein Foltertrauma erlitten haben.
- Unterstützt der Bundesrat diesen Entscheid?
- Ist es nicht falsch, dass die Schweiz praktisch für allfällige Defizite in der Behandlung von Foltertraumatisierten in Italien geradestehen muss?
- Könnten italienische Staatsangehörige aus diesem Entscheid Nutzen schlagen, indem sie einen Antrag auf medizinische Versorgung in der Schweiz stellten?