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18.5612 · Fragestunde. Frage · 2018-11-27

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wegen Fristenschummelei kantonaler Strassenverkehrsämter in Sachen Terminierung der verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung (vgl. meine Anfrage 16.1009 vom 17. März 2016) riskieren 72- und 74-jährige Autofahrer den Entzug ihres Fahrausweises, wenn sie nicht kurz vor Ende 2018 und damit vorzeitig noch eine neue Untersuchung absolvieren.

Hält der Bundesrat solche Entzüge für verhältnismässig?

Damit wird doch die Staatsverdrossenheit der Betroffenen unnötig geschürt und der Wille des eidgenössischen Gesetzgebers (Alter 75) unterlaufen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die höhere Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bis dahin gilt das geltende Recht, wonach sich Führerausweisinhaberinnen und -inhaber ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen müssen. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Anfrage 16.1009 ausgeführt, räumt diese Regelung der Fristen den kantonalen Behörden einen Ermessensspielraum ein. Ist die betroffene Person der Ansicht, dass ein Entscheid der kantonalen Behörde unverhältnismässig ist, kann sie diesen im kantonalen Verfahren anfechten, in letzter Instanz sogar vor Bundesgericht.