18.5690 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Interpellation 18.3837 soll eine Wohneinheit im Beatrice-von-Wattenwyl-Haus zu äusserst günstigen Konditionen an einen Angehörigen der Legislative, der Oberaufsicht über die Exekutive, vermietet worden sein.
Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft auf die Schaffung solcher Interessenkonflikte und Abhängigkeitsverhältnisse zu verzichten, da damit indirekt Einfluss auf die Tätigkeit der Oberaufsicht genommen wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Das entsprechende Mietverhältnis wird, wie auch jenes der angrenzenden Wohnung, aufgrund von Kündigungen per 31. Januar 2019 aufgelöst. Nach erfolgter Übergabe an das BBL wird die zukünftige Nutzung in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei geprüft.