18.5722 · Fragestunde. Frage · 2018-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Lehnt ein Kanton oder eine Gemeinde ein Sozialhilfegesuch ab, ist es der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller nur selten möglich, die Begründung des oft mündlich gefällten Entscheids nachzuvollziehen oder Beschwerde dagegen einzulegen, sofern dies gerechtfertigt ist.
Eine Ombudsstelle würde zur Verminderung der Verfahren beitragen, da sich Personen, deren Sozialhilfegesuch abgelehnt wurde, an diese Stelle wenden können, um angehört und beraten zu werden.
Ist der Bund bereit, den Kantonen (finanzielle oder rechtliche) Anreize für die Einrichtung solcher Ombudsstellen zu geben?