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19.1017 · Anfrage · 2019-03-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Heute ist es so, dass nach sportlichen oder kulturellen Anlässen am Abend in Zürich, Basel oder Genf eine Rückfahrt ins Wallis am gleichen Abend aufgrund der Dauer dieser Anlässe oft nicht möglich ist, ausser man verlässt diese Anlässe vorzeitig. Diese Problematik könnte gelöst werden, wenn die letzten Züge etwas später abfahren würden.

Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, den SBB-Fahrplan entsprechend zu ändern, dass eine Rückfahrt ins Wallis nach sportlichen oder kulturellen Anlässen am Abend in Zürich, Basel oder Genf möglich ist?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vorgaben des Bundes für den Fernverkehr sind, ihn eigenwirtschaftlich zu betreiben, die Schweiz angemessen zu erschliessen und spezifische Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Der Bund erwartet, dass die SBB der Nachfrage angepasste Angebote bereitstellen. Für den Betrieb und die detaillierte Ausgestaltung des Angebots im Fernverkehr sind die konzessionierten Unternehmen zuständig. Die SBB orientieren sich deshalb bei ihrem Angebot an der Nachfrage und an den Anforderungen der Fernverkehrskonzession.

Die letzten Fernverkehrs-Verbindungen ab Zürich oder Basel Richtung Brig, Visp und Sion fahren heute um etwa halb zehn Uhr abends. Mit Abfahrt um halb elf Uhr in Zürich oder Basel besteht noch eine langsamere Verbindung über Bern-Spiez-Goppenstein bis nach Brig. Von Genf nach Brig besteht eine letzte Verbindung mit Abfahrt kurz vor halb elf Uhr abends, bis Sion noch mit Abfahrt um Viertel nach elf. Bei Grossanlässen, wie zum Beispiel der "Fête des Vignerons" oder dem "Paléo Festival", bieten die SBB jeweils zusätzliche Verbindungen an, um die hohe Anzahl von Besuchern nach den Anlässen ins Wallis zurückzubringen. Manche Veranstalter sind auch bereit, sich an der Finanzierung von Extrazügen zu beteiligen, damit die Heimreise mit dem ÖV gewährleistet werden kann. Ab Zürich war die Nachfrage für solche Angebote gemäss Rückmeldung der SBB bisher zu wenig gross.

Die SBB überprüfen das Angebot regelmässig und stimmen sich dabei auch mit den Kantonen ab. An diesen Stellen können Anliegen für Fahrplanerweiterungen angebracht werden, damit sie überprüft werden können.

Antwort des Bundesrates.