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19.1029 · Anfrage · 2019-06-04

Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft

Erledigt

Wortlaut

Nach Aussagen des ehemaligen Generalstaatsanwalts Noseda ist die Bundesanwaltschaft (BA) sehr schlecht organisiert. Deren übertriebene Bürokratie hemme die Bemühungen der Tessiner Ermittlerinnen und Ermittler. Die BA verfüge über eine Vielzahl von Beamtinnen, Beamten und Amtspersonen, deren Produktivität unter null liege, weil die Organisation sehr schwerfällig sei, eine typische Eigenschaft zentralisierter Stellen. Dies war im "Quotidiano" vom 24. Mai 2019 und in einem Artikel, der am 25. Mai 2019 in "La Regione" über einen öffentlichen Anlass zum Thema berichtete, zu lesen. Der Journalist Francesco Lepori, der den Bericht über den öffentlichen Anlass verfasst hat, bestätigt darin, die Behörden hätten die Gefahr, dass die Mafia, insbesondere die kalabresische 'Ndrangheta, die Wirtschaft des Kantons Tessin infiltriert, unterschätzt. Das organisierte Verbrechen ist in alle Wirtschaftssektoren eingedrungen, also nicht nur in das Rezykliergeschäft, sondern auch in den Bau-, den Immobilien- und den Handelssektor. Alessandra Cerretti, Staatsanwältin der "Direzione Distrettuale dell'Antimafia" in Mailand, hält es für einen der Hauptfehler, zu meinen, die Mafia betreffe Norditalien und das Tessin nicht. Der Staatsanwalt des Bundes Mastroianni hat ausgeführt, diese Organisationen fänden bei uns - und nicht nur im Tessin, sondern überhaupt - einen für ihre Zwecke fruchtbaren Boden. Die 'Ndrangheta sei insbesondere in der deutschen Schweiz sehr aktiv. Ein Mitarbeiter der italienischen Justiz habe jüngst gesagt, Deutsch sei die zweite Sprache der 'Ndrangheta. Alle diese Indizien bilden zusammen quasi einen Beweis. Und in diesem Zusammenhang deuten die Leute an der Front direkt auf die Organisation und die Führung der BA.

Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: Kann er widerlegen, dass die Organisation der BA für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens ungeeignet ist? Kann er bestätigen, dass die menschlichen, technischen und logistischen Ressourcen, die für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens bestimmt sind, reichen? Wurden die Staatsanwältinnen und -anwälte, die die Ermittlungen in wichtigen Fällen leiteten und die BA verlassen haben, angemessen mit ebenso erfahrenen und ebenbürtigen Ermittlerinnen und Ermittlern ersetzt? Im Geschäftsbericht der BA wird von zehn eingereichten Anklagen für das Jahr 2018 gesprochen, gegenüber 21 im Jahr 2017. Reicht diese Anzahl? Stimmt es, dass die 'Ndrangheta im Tessin und in der Innerschweiz besonders aktiv ist?

Antrag des Bundesrates

Antwort der Aufsichtsbehörde

Stellungnahme des Bundesrates

Einleitend ist darauf zu verweisen, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)und die von ihr beaufsichtigte Bundesanwaltschaft (BA) staatsorganisationsrechtlich als vom Bundesrat unabhängige Bundesbehörden ausgestaltet sind. Gemäss Artikel 118 Absatz 4bis des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) richten sich parlamentarische Vorstösse an die AB-BA, wenn sie sich auf die Geschäftsführung, den Finanzhaushalt der BA oder ihrer Aufsichtsbehörde beziehen.

Die Verfolgung krimineller Organisationen nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuches und Verbrechen, die von solchen ausgehen, sind Bestandteil der obligatorischen Zuständigkeit der BA gemäss Artikel 24 Absatz 1 der Strafprozessordnung, wenn a) die Straftaten zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen worden sind oder b) in mehreren Kantonen, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht.

Nebst dem Büro des Bundesanwalts gliedert sich die BA in das Generalsekretariat sowie vier Abteilungen, welche die Strafverfahren führen: Staatsschutz, Terrorismus, kriminelle Organisationen; Wirtschaftskriminalität; Rechtshilfe, Völkerstrafrecht; Forensische Finanzanalyse. Die Abteilung Wirtschaftskriminalität teilt sich auf die Standorte Bern, Lausanne, Lugano und Zürich auf.

Die AB-BA dankt dem Ratsmitglied für die Hinweise. Aufgrund der äusserst knappen Ressourcen kann die AB-BA die aufgeworfenen Fragen derzeit nicht im Rahmen einer Inspektion oder Abklärung prüfen. Die AB-BA wird die Hinweise jedoch in ihren Themenspeicher aufnehmen und zu gegebener Zeit im Rahmen einer Inspektion oder Abklärung thematisieren.

Bezüglich der Frage zu den Aktivitäten der 'Ndrangheta im Tessin und in der Innerschweiz: Die BA betreibt keine operative Lageeinschätzung im Bereich der kriminellen Organisationen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (Fedpol).

Antwort der Aufsichtsbehörde