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19.1050 · Anfrage · 2019-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

E-Health kann die Prozesse im Gesundheitswesen verbessern und die beteiligten Akteure vernetzen. Einige Entwicklungen sind besonders erfreulich, so z. B. beim schweizerischen elektronischen Impfausweis. Mehr als 5,5 Millionen Impfungen wurden bereits digitalisiert, was das hohe Interesse der Öffentlichkeit und der Fachwelt demonstriert. Betrieb und Entwicklung des schweizerischen elektronischen Impfausweises hängen von einer kleinen gemeinnützigen Stiftung ab: die Stiftung meineimpfungen.ch. Trotz finanzieller Unterstützung durch das Bundesamt für Gesundheit ist es mit den Mitteln der Stiftung alleine nicht möglich, die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten zu gewährleisten oder ihre Dienstleistungen allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zukommen zu lassen.

Deshalb stellt sich folgende Frage:

- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die dauerhafte Ausweitung der Aktivitäten des schweizerischen elektronischen Impfausweises auf alle, die davon profitieren möchten, sicherzustellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die breite Anwendung des elektronischen Impfausweises durch die Schweizer Bevölkerung der öffentlichen Gesundheit und auch der Ärzteschaft einen Mehrwehrt bringt. Die Förderung der Verwendung elektronischer Impfausweise ist daher einer der Handlungsbereiche der vom Bundesrat verabschiedeten Nationalen Strategie zu Impfungen.

Der elektronische Impfausweis ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Impfdaten an einem geschützten Ort aufzubewahren. Sie können diese über das Internet oder eine Smartphone-Applikation jederzeit abrufen und erfahren zudem, ob ihre Impfungen gemäss den neuesten Empfehlungen auf dem aktuellen Stand sind oder ob gegebenenfalls zusätzliche Impfungen notwendig sind. Des Weiteren erleichtert er Gesundheitsfachpersonen die Tätigkeit hinsichtlich der Impfstatuskontrollen - vorausgesetzt, diese haben durch die Bürgerinnen und Bürger die Zugriffsrechte erhalten. Die Frage der Finanzierung der aktuell bestehenden Infrastruktur wird zurzeit mit den Kantonen geklärt.

Mittelfristig soll der elektronische Impfausweis als Teil des elektronischen Patientendossiers (EPD) angeboten werden. Die Erarbeitung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Integration ins EPD soll deshalb als eine der ersten Prioritäten für die Weiterentwicklung des EPD nach dem Einführungstermin vom April 2020 vorangetrieben werden.

Antwort des Bundesrates.

Elektronischer Impfausweis. Zukunft der Stiftung meineimpfungen.ch | Lexipedia | Lexipedia