19.1057 · Anfrage · 2019-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
1. Wie haben sich 2018 die Zulassungen zum Zivildienst gegenüber dem Vorjahr entwickelt, und wie gestaltet sich die Tendenz im Jahre 2019?
2. Wie hat sich im Vergleich zu den Vorjahren per Ende 2018 und im Jahre 2019 der Bestand von noch nicht bearbeiteten Zivildienstgesuchen verändert?
3. Welche Erhebungen führt die Zivildienstbehörde durch, um die Zufriedenheit mit ihren Leistungen abzuklären, und mit welchen Ergebnissen? Erklären sich namentlich die Einsatzbetriebe mit dem Zivildienst zufrieden sowie die Zivildienstleistenden mit dem Ausbildungsangebot?
4. Gemäss Artikel 7 des Zivildienstgesetzes können zivildienstpflichtige Personen zu Einsätzen im Ausland aufgeboten werden, wenn sie dazu ihre Einwilligung gegeben haben. Auslandeinsätze dienen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe; der Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sowie der Regeneration nach solchen Ereignissen; und der zivilen Friedensförderung.
a. Welche Erfahrungen machten die Einsatzbetriebe mit Zivildiensteinsätzen im Ausland?
b. Können Einsatzbetriebe weiterhin Auslandeinsätze vereinbaren, die länger als bis zum 30. September 2020 dauern werden? Oder billigt der Bundesrat die Vorwirkung einer gesetzlichen Bestimmung, welche der Ständerat in der Herbstsession 2019 abgelehnt hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 6205 Gesuchsteller zum Zivildienst zugelassen, das waren 8,5 Prozent weniger als im Vorjahr (6785). 2019 wurden bis am 30. September 4607 Gesuchsteller zugelassen, 2018 wurden im vergleichbaren Zeitraum 4793 Personen zugelassen, was einem Rückgang um 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ob der Rückgang eine Trendwende bedeutet, ist offen. Dies zeigt sich erst über einen längeren Betrachtungszeitraum.
2. Die Zahl der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst in Bearbeitung per Ende 2018 war mit 813 Gesuchen vergleichbar mit den Vorjahren (2017: 830, 2016: 1095, 2015: 812). Ende Januar 2019 waren 1012 Gesuche in Bearbeitung, Ende Juni 2019 798 Gesuche und Ende September 2019 1198 Gesuche. Die Dauer des Gesuchverfahrens erklärt sich dadurch, dass die Gesuchsteller innert drei Monaten einen Einführungstag besuchen und danach innert zwei Wochen ihr Gesuch bestätigen müssen, damit die Zulassung erfolgen kann.
3. Das zuständige Bundesamt für Zivildienst (ZIVI) befragt die Einsatzbetriebe jährlich zur Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit dem ZIVI sowie zum Nutzen der Zivildiensteinsätze für die Einsatzbetriebe. Auf einer Skala von 1 bis 6 haben die Einsatzbetriebe die Zusammenarbeit mit dem ZIVI 2018 mit 5,4 bewertet. Den Nutzen der Einsätze für die Einsatzbetriebe bewerten sie im Durchschnitt mit 4,8.
Zur Einführung und Ausbildung von Gesuchstellern und Zivildienstpflichtigen (Zivis) betreibt das ZIVI ein umfassendes Qualitätsmanagement. An allen Einführungstagen und in allen Ausbildungskursen finden systematisch quantitative, standardisierte Befragungen bei Gesuchstellern und Zivis statt. Bei den Einführungstagen liegen die aktuellen Werte bei 5,05, bei den Ausbildungskursen über alle Kurse bei 4,82. Zudem führt das ZIVI regelmässig Kursbesuche durch und pflegt einen engen Austausch mit den Kursanbietern. Das Ausbildungskonzept wurde unter Einbezug der Einsatzbetriebe sowie relevanter Fachstellen erarbeitet.
4a. Das ZIVI erhebt die Zufriedenheit von Einsatzbetrieben mit Auslandpflichtenheften nicht gesondert. Einsatzbetriebe, die Auslandeinsätze anbieten und - wie alle Einsatzbetriebe - dem Bund eine Abgabe entrichten, setzen regelmässig Zivis ein, was auf positive Erfahrungen schliessen lässt. Das ZIVI prüft, ob die Zivis die notwendigen fachlichen Qualifikationen für den Auslandeinsatz mitbringen (Art. 19 des Zivildienstgesetzes; SR 824.0). Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Wirkung der Zivildiensteinsätze im Ausland und für die Einsatzbetriebe hoch ist.
4b. Die durch das ZIVI getroffenen Dispositionen führen nicht zu einer Vorwirkung, da bis zum allfälligen Inkrafttreten der Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG) Auslandeinsätze nach geltendem Recht weiterhin erlaubt sind, unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch darüber hinaus (BBl 2019 2480).
Da nicht sicher ist, dass ab dem 1. Oktober 2020 (nach heutigem Planungsstand frühestmöglicher Inkraftsetzungstermin) eine Rechtsgrundlage für Auslandeinsätze weiterhin besteht, hat das ZIVI die Einsatzbetriebe und die Zivis darüber informiert, dass vorderhand nur noch Einsätze zu vereinbaren sind, die spätestens am 30. September 2020 enden.
Die Information enthielt auch den Hinweis, dass bereits rechtskräftig aufgebotene Auslandeinsätze über das Stichdatum hinaus durchgeführt werden können. Das ZIVI wird diese Informationen aktualisieren, wenn sich das Datum der frühestmöglichen Inkraftsetzung aufgrund der im Gesetzgebungsprozess getroffenen Entscheide verschiebt oder die entsprechende Massnahme durch beide Räte definitiv abgelehnt würde.
Antwort des Bundesrates.