Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten. Ist die Schweiz den amerikanischen Unternehmen ausgeliefert?
19.1066 · Anfrage · 2019-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA auch über einen Schlichtungsmechanismus nach dem Modell des Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahrens (ISDS) diskutiert?
2. Wenn ja, aus welchem Grund? Besteht nicht die Gefahr, dass die Schweiz mit unverhältnismässigen Forderungen amerikanischer Unternehmen und Investoren konfrontiert wird?
3. Kann der Bundesrat garantieren, dass ausländische Unternehmen - insbesondere amerikanische - den gleichen Zugang zu Schweizer Gerichten haben und dort genauso fair wie jedes andere Unternehmen behandelt werden?
4. Untersteht ein Abkommen mit einem ISDS-Mechanismus dem fakultativen Referendum nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 der Bundesverfassung?
Das Muster-Freihandelsabkommen der USA enthält einen ISDS-Mechanismus. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Forderung von den USA im Laufe allfälliger Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz gestellt wird. Ausserdem wurde in der Vergangenheit bewiesen, dass amerikanische Firmen die ISDS-Schiedsgerichtsbarkeit gerne in Anspruch nehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Explorationen für die Aufnahme von möglichen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten sind derzeit am Laufen. Es ist noch nicht absehbar, welche Themen Gegenstand allfälliger Verhandlungen sein könnten.
2./3. Das Schweizer Rechtssystem steht allen natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz unabhängig von deren Nationalität gleichermassen offen und gewährleistet dabei einen ausreichenden und nichtdiskriminierenden Schutz. Investitionsschutzabkommen inklusive einem Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS) können international tätigen Investoren zusätzliche Rechtssicherheit garantieren. Die Vertragsstaaten können weiterhin im öffentlichen Interesse regulieren ohne schadenersatzpflichtig zu werden, solange bestimmte allgemeine Rechtsgrundsätze (z. B. Verhältnismässigkeit, Nichtdiskriminierung) berücksichtigt werden, die die Schweiz auch im nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht kennt. Die Schweiz schliesst in der Regel keine Investitionsschutzabkommen mit anderen OECD-Staaten ab, da die Instrumente der OECD bereits einen erhöhten Rechtsschutz gewähren.
4. Ursprünglich unterstanden Abkommen mit einem ISDS-Mechanismus nicht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum gemäss Art. 141 Bst. d Ziff. 3 der Bundesverfassung. 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, dem Parlament u.a. jeweils auch für Investitionsschutzabkommen die Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum zu beantragen. Das Parlament konnte noch nicht darüber befinden, da es bisher zu keinem Anwendungsfall gekommen ist.
Antwort des Bundesrates.