Wie hoch ist die Toxizität transgener Pflanzen, die insektenresistente Bt-Toxine produzieren?
19.3013 · Interpellation · 2019-03-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im Hinblick auf transgene Pflanzen (insektenresistente GVP), die ein oder mehrere insektenresistente Bt-Toxine produzieren, stellt der Schlussbericht der runden Tische zur GVO-Risikoevaluation aus dem Jahr 2018 diverse Mängel bei der Risikobewertung fest, darunter die Tatsache, dass das untersuchte Protein nicht das von der transgenen Pflanze produzierte Protein ist. Die In-vitro-Verdauungstests entsprechen ausserdem nicht den realen Bedingungen. Zudem wurde das Fehlen von veröffentlichten Standardprotokollen kritisiert, mit denen sich die Quantität des produzierten Bt-Proteins bei insektenresistenten GVP bestimmen liesse. Das hat zur Folge, dass die effektiven Expositionswerte dieser Organismen nicht mit Sicherheit bestimmt werden können. Diese Informationen sind jedoch für die Risikobewertung notwendig. Trotz der festgestellten Mängel werden insektenresistente GVP als sicher befunden, wie die erteilten Bewilligungen belegen.
Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Wer wäre angesichts des grünen Lichts der Behörden dafür verantwortlich, wenn mittel- oder langfristige Schäden durch diese Toxine für Mensch oder Tier festgestellt werden?
2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass bei den erteilten Bewilligungen noch einmal über die Bücher gegangen werden sollte?
3. Was beabsichtigt der Bundesrat in Zukunft zu unternehmen, um Abhilfe für dieses Problem zu schaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Wie im Schlussbericht der runden Tische zur GVO-Risikoevaluation von 2018 erwähnt, hat der Bundesrat die Mängel in gewissen Teilen der Risikobewertung zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat beobachtet die wissenschaftliche und technische Entwicklung auf diesem Gebiet und die Entscheide europäischer Behörden wie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority) aufmerksam und sorgt dafür, dass die in der Schweiz angewendeten Standards mit der nationalen Gesetzgebung und den geltenden internationalen Normen vereinbar sind. Ferner stellt der Bundesrat sicher, dass in der Landwirtschaft Produktionsmethoden angewendet werden, die sowohl den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung als auch denjenigen des Marktes gerecht werden. Im Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2016 wurde aufgezeigt, dass in der Schweiz für die meisten GVO - namentlich für IR-GVO - geringe oder gar keine Absatzmöglichkeiten vorhanden sind.
1. Grundsätzlich haftet allein der Bewilligungsinhaber für Schäden, die beim Umgang mit seinem Produkt entstehen. In diesem Punkt unterscheidet sich die schweizerische Regelung vom EU-Recht. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter für Schäden haftbar gemacht werden können, die bei einem vorschriftsgemässen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen entstehen (Art. 30 des Gentechnikgesetzes, GTG; SR 814.91).
2. Falls Zweifel an der Sicherheit des Produkts bestehen - insbesondere in Bezug auf eventuelle toxische Wirkungen -, muss der Bewilligungsinhaber dies der Bewilligungsbehörde melden. Die Behörde kann daraufhin die Bewilligung überprüfen. Desgleichen ist die Bewilligungsbehörde verpflichtet, neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Produkt zu beurteilen. Bei einer nachgewiesenen Toxizität kann die Behörde auf der Grundlage des GTG und der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) anordnen, dass das fragliche Produkt vom Markt genommen wird.
In der Schweiz ist das Inverkehrbringen gewisser Bt-Maislinien erlaubt. Tatsächlich aber werden diese Sorten nicht importiert. In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Untersuchungen über die Sicherheit von Bt-Mais durchgeführt, darunter Langzeitversuche an Tieren (Projekt Grace der Europäischen Union, Projekt GMO 90 plus in Frankreich). Da bei diesen jüngsten Untersuchungen kein Risiko für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten festgestellt wurde, besteht kein Anlass, die erteilten Bewilligungen zu überprüfen.
3. Der Bundesrat verfolgt die kritischen Diskussionen rund um die Verfahren und die Praxis der Risikobewertung im Zusammenhang mit solchen Toxinen mit grosser Aufmerksamkeit. Solche Bewertungen werden bei der Erteilung von Bewilligungen für Chemikalien (Bt) und GVO durchgeführt.
Mit Unterstützung der zuständigen Bundesämter fördert der Bundesrat die Forschung auf dem Gebiet der Risikobewertung und der Biosicherheit. Der Bundesrat beobachtet ausserdem aufmerksam den Stand der Wissenschaft in verschiedenen Bereichen, die in einem Zusammenhang mit dieser Problematik stehen (Human- und Veterinärtoxikologie, Beurteilung der Umweltverträglichkeit). Zu gegebener Zeit wird der Bundesrat allfällige Massnahmen prüfen.
Der Bundesrat besitzt keine Informationen darüber, ob und wann in der Schweiz Bewilligungsgesuche für neue Linien von IR-GVO eingereicht werden. Im Gegenteil: Es scheint, dass die Schweizer Landwirtschaft von dieser Technik Abstand nimmt und sich stattdessen verstärkt an den Zielen einer nachhaltigen, standortgerechten und ressourceneffizienten Produktion orientiert.
Antwort des Bundesrates.