19.3104 · Motion · 2019-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die durch Via sicura geschaffene Funktion "Verkehrsmediziner/Verkehrsmedizinerin SGRM" abgeschafft werden soll.
Begründung
Es zeigt sich nach wie vor, dass das Programm Via sicura seine Grenzen hat, was typisch ist für ein Gesetzgebungspaket, das durch moralische Erpressung zustande kam und von einer gegen Autos und Autofahrerinnen und Autofahrer gerichteten Ideologie getränkt ist.
Ein Punkt, der dringend der Korrektur bedarf, betrifft die Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner SGRM (Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin) der Stufe 4. Diese Funktion wurde im Rahmen von Via sicura eingeführt. Wer im Strassenverkehr Widerhandlungen begangen hat, die als schwer eingestuft werden - und zwar ganz unabhängig davon, ob diese Widerhandlungen irgendwelche konkreten Auswirkungen hatten -, muss sich an diese Medizinerinnen und Mediziner wenden.
In der Schweiz gibt es insgesamt 36 Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner der Stufe 4, im Tessin eine einzige, und zwar eine italienische Ärztin. Die Einführung der neuen Funktion hat rasch zu unhaltbaren Zuständen geführt, die einerseits mit der Monopolstellung der italienischen Ärztin zusammenhängen, andererseits aber auch durch die Funktion der Verkehrsmedizinerin oder des Verkehrsmediziners selbst bedingt sind.
Es kommt insbesondere vor, dass Rechnungen über extrem hohe Beträge und ohne genaue Aufschlüsselung im Voraus bezahlt werden müssen, dass die "Patientinnen und Patienten" zu wiederholten Konsultationen und Begutachtungen verpflichtet werden, die enorme Kosten verursachen, dass auf fragwürdige oder gar willkürliche Art entschieden wird, den Führerausweisentzug um mehrere Monate zu verlängern usw. Die negativen Erfahrungen, die bis heute mit den Verkehrsmedizinerinnen und Verkehrsmedizinern gemacht wurden, belegen, dass diese gegenüber ihren "Patientinnen und Patienten" über zu viel Macht verfügen und diese willkürlich einsetzen. Einige der betroffenen Lenkerinnen und Lenker erleben eine richtiggehende Odyssee oder haben eine solche erlebt. Menschen, die den Führerausweis aus beruflichen Gründen brauchen und die nie einen Unfall verursacht haben, verloren wegen der Verkehrsmedizinerin oder dem Verkehrsmediziner ihre Arbeit, und ihre Leben wurden zerstört.
Dieses Kriminalisieren und Schikanieren der Autofahrerinnen und Autofahrer ist völlig unverhältnismässig und inakzeptabel. Die Situation ist dem Gesetzgeber entglitten. Er muss heute daher den Mut haben, korrigierend einzugreifen und die Funktion der Verkehrsmedizinerin oder des Verkehrsmediziners abzuschaffen.
Als absolut nachrangige Alternative sind zumindest die Anforderungen zu vereinfachen, die erfüllen muss, wer Verkehrsmedizinerin oder Verkehrsmediziner der Stufe 4 werden will. Dies würde den Wettbewerb innerhalb dieses Berufsfelds ermöglichen, was schädliche Monopolsituationen wie diejenige, die gegenwärtig im Tessin herrscht, verhindern würde.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
2012 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte festzulegen, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen. Der Bundesrat beschloss ein Stufenmodell: je komplexer die Untersuchung, desto höher die Anforderungen an die untersuchende Person. Während Hausärztinnen und -ärzte periodische Kontrolluntersuchungen von Seniorinnen und Senioren durchführen, sollen komplexe verkehrsmedizinische Fragestellungen durch Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner geklärt werden. Damit wurde die Qualität der verkehrsmedizinischen Untersuchungen verbessert und schweizweit vereinheitlicht.
In der Schweiz gibt es rund 50 Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner der Stufe 4. Diese begutachten Motorfahrzeugführende, bei denen schwerwiegende und komplexe verkehrsrelevante Gesundheitsprobleme zur Diskussion stehen. Nur ein Bruchteil aller Führerausweisinhaberinnen und -inhaber muss sich von einer Verkehrsmedizinerin oder einem Verkehrsmediziner begutachten lassen. So absolvierten im Jahr 2018 nur knapp 0,1 Prozent aller Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises mit Wohnsitz im Kanton Tessin eine Untersuchung bei einem Arzt der Stufe 4 (235 Personen, Quellen: Antwort des Staatsrates des Kantons Tessin auf die Frage 163.18 vom 2. November 2018 und Informationssystem Verkehrszulassung des Astra).
Die Begutachtung solcher Spezialfälle erfordert ein spezielles Fachwissen und viel Erfahrung. Für die Verkehrssicherheit ist es von grosser Bedeutung, dass gerade in solchen Fällen Personen Gutachten erstellen, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelmässig weiterbilden. Bei einer Abschaffung der Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner, die eine Untersuchung der Stufe 4 durchführen dürfen, würden auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht genügend qualifiziert sind, solche Gutachten erstellen. Dies könnte zur Folge haben, dass nicht fahrgeeignete Personen weiterhin Motorfahrzeuge führen oder dass fahrgeeignete Personen zu Unrecht aus dem Verkehr gezogen werden. Der Bundesrat erachtet deshalb die Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner der Stufe 4 als erforderlich. Der Zugang zur Ausbildung steht allen Ärztinnen und Ärzten offen. Die Prüfung liefert den Beweis, dass die Lernziele erreicht wurden. Führerausweisinhaberinnen und -inhaber dürfen frei wählen, bei welcher oder welchem der 50 Verkehrsmedizinerinnen und -mediziner sie die Untersuchung absolvieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.