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19.3107 · Interpellation · 2019-03-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Wie können Anreize geschaffen werden, damit wir alle im Bereich der Weiterbildung aktiv bleiben? Könnte man eine vierte Säule zugunsten der Weiterbildung schaffen? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer würde über ein eigenes Konto verfügen, das gemeinsam durch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite finanziert wird. Das Konto könnte im Laufe des Arbeitslebens für die Bedürfnisse der Weiterbildung angepasst werden.

Die Bildung ist eine Frage von grosser Bedeutung. Adecco zufolge verlieren die Arbeitnehmenden mit der Digitalisierung alle vier Jahre 30 Prozent ihrer Kompetenzen. Die Schweiz hat denn auch eine Volkswirtschaft von hoher Qualität, der es an qualifizierten Arbeitskräften fehlt. Die Weiterbildung ist der bestmögliche Schutz vor der Arbeitslosigkeit oder der vorzeitigen Pensionierung.

Begründung

Seit 10 Jahren hat jeder junge Mensch in Singapur ein Bildungskonto, mit dem zum Teil die Ausbildung finanziert wird. Die Eltern zahlen ab der Geburt in dieses Konto ein. Dazu kommen öffentliche und private Mittel, und das Konto verfügt über einen vorteilhaften Zinssatz, der durch den Staat gewährleistet wird.

In der Schweiz betont das Observatorium für Berufsbildung, wie wichtig es ist, dass Lernende sich stets weiterbilden, um Zugang zu höheren Bildungswegen zu haben.

Der Bedarf im Bereich der Weiterbildung explodiert: 63 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer zwischen 15 und 75 Jahren haben im Jahr 2016 an einer Weiterbildung teilgenommen. 2011 lag dieser Wert noch bei 58 Prozent. 89 Prozent der Unternehmen haben im Jahr 2015 eine Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden unterstützt. 2011 waren es noch 83 Prozent der Unternehmen.

Zurzeit werden die Ausgaben zu 50 Prozent durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, zu 40 Prozent durch den Arbeitgeber und zu 10 Prozent durch die Arbeitslosenversicherung übernommen (vgl. Die Volkswirtschaft, 6/2009). Die Aufwendungen für die Weiterbildung machen 0,8 Prozent der durch die Unternehmen ausgezahlten Löhne aus (BFS).

Doch eine neue Gefahr taucht auf: der soziale Abstieg. Viele Arbeitnehmende, insbesondere die am geringsten qualifizierten, befinden sich am Rand des Arbeitsmarktes, da sie ihre beruflichen Fähigkeiten nicht ausreichend weiterentwickeln können. Deshalb müsste die Finanzierung einer solchen vierten Säule dem Einkommen so angepasst werden, dass Personen ohne Sparmöglichkeiten nicht benachteiligt werden.

Ein guter Ausbildungsstand bedeutet auch, länger im Berufsleben bleiben zu können. Avenir Suisse hat gezeigt, dass 86 Prozent der Männer zwischen 55 und 59 Jahren mit einem "hohen" Bildungsniveau weiterhin Vollzeit arbeiten im Vergleich zu nur 66 Prozent der Männer mit einem "tiefen" Bildungsniveau. Von den Frauen zwischen 58 und 61 Jahren, die Vollzeit arbeiten, haben 26 Prozent ein "hohes" Bildungsniveau, während 13 Prozent ein "tiefes" Bildungsniveau haben.

Dieses Vorhaben wäre eine sinnvolle Investition für die Gesellschaft, die Unternehmen und die Arbeitnehmenden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass die berufliche Weiterbildung eine wichtige Rolle spielt. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen angepasst und erweitert werden.

Der Bund hat sich der Thematik Weiterbildung bereits mit verschiedensten Massnahmen angenommen. Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Das Gesetz hält fest, dass die Weiterbildung grundsätzlich in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen liegt. Ergänzend zur individuellen Verantwortung unterstützt der Bund beispielsweise Massnahmen der Kantone zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Weiter hat der Bund 2018 den Förderschwerpunkt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" lanciert. Damit spricht er Betriebe an, die ihre Mitarbeitenden auf künftige Herausforderungen am Arbeitsplatz besser vorbereiten möchten, auch im Bereich der digitalen Grundkompetenzen. Zudem werden in der höheren Berufsbildung seit der Einführung direkter Bundesbeiträge Anfang 2018 die Teilnehmenden vorbereitender Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen finanziell entlastet. Der Bund unterstützt ferner zielgruppenspezifische Weiterbildungen in vielen Bereichen auf Basis der jeweiligen Rechtsgrundlagen. Weiter können Arbeitnehmende bei der direkten Bundessteuer seit 2016 alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten bis jährlich 12 000 Franken als Abzug geltend machen.

Die vom Interpellanten vorgeschlagene Vorsorgesäule zugunsten der Weiterbildung ist nicht neu. Das - inzwischen zurückgezogene - Postulat Bertschy 17.3959 zielte in die gleiche Richtung. Der Bundesrat lehnte in der Stellungnahme vom 22. November 2017 die Forderung, dass die Weiterbildung analog zur Altersvorsorge staatlich unterstützt werden soll, aus folgenden Gründen ab: Personen mit hohen formalen Bildungsabschlüssen haben bereits heute eine überdurchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung, auch ohne staatliche Anreize. Anders ist die Situation bei den Niedrigqualifizierten: Diese sind statistisch gesehen überdurchschnittlich stark von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen. Massnahmen zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, die infolge der Digitalisierung entstehen könnte, müssten daher vor allem bei dieser Personengruppe die Weiterbildungsanreize erhöhen. Bildungsferne Personengruppen mit tieferen Einkommen sind jedoch oft finanziell gar nicht in der Lage, überobligatorische Ersparnisse zu bilden. Entsprechend brächte die vorgeschlagene vierte Säule für diese Personengruppe kaum eine Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung.

Die Arbeitgebenden beteiligen sich bereits in namhaftem Ausmass an Weiterbildungen. Im Jahr 2016 haben gemäss Bundesamt für Statistik 66 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 25 bis 64 Jahren aus beruflichen Gründen an mindestens einer Weiterbildungsaktivität teilgenommen. Dabei wurden 61 Prozent bei mindestens einer Aktivität von ihrem Arbeitgeber unterstützt. Zudem regelt das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) in Artikel 60, dass Organisationen der Arbeitswelt zur Förderung der Berufsbildung - dazu gehört auch die berufsorientierte Weiterbildung - Berufsbildungsfonds schaffen und äufnen können. Und nicht zuletzt ist die Unterstützung von Weiterbildung auch in einer Vielzahl von Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.