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19.3129 · Interpellation · 2019-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In jüngster Vergangenheit wurden verschiedene Studien zum Thema der Ärztelöhne veröffentlicht. Unter anderem gab es im Oktober 2018 eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu diesem Thema.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Umstand verweisen, dass sich immer mehr Arztpraxen als AG organisieren. In diesem Fall ist der Arzt Angestellter seiner eigenen AG. Somit gibt es Möglichkeiten, sich Dividenden auszuzahlen oder Gewinne über Materialeinkäufe zu generieren.

Aufgrund dieser Sachlage ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Arztpraxen sind als AG organisiert, und wie viele Ärzte sind davon betroffen?

2. Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall für den Arzt, Gewinne über andere Kanäle, wie zum Beispiel Medikamenten-, Materialverkauf usw., zu generieren?

3. Welchen Einfluss hat diese Organisationsform auf die Resultate der verschiedenen Analysen, welche über die Ärztelöhne veröffentlicht wurden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Aus der Erhebung zu den Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik geht hervor, dass im Jahr 2015 7,6 Prozent oder 1066 von insgesamt 13 971 Arztpraxen und ambulanten Zentren als Aktiengesellschaften organisiert waren. In diesen Aktiengesellschaften waren insgesamt 4375 Ärztinnen und Ärzte tätig.

2. Die Möglichkeiten, Gewinne über andere Kanäle als die ärztlichen Leistungen zu generieren, sind grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform. So ist zum Beispiel die Berechtigung zur Selbstdispensation von Medikamenten (Privatapotheke) nicht an eine bestimmte Rechtsform geknüpft. Die Berechtigung zur Abgabe von Medikamenten ist kantonal geregelt. Grössere ambulante Zentren oder Praxen haben gegenüber Einzelunternehmen allenfalls den Vorteil, dass sie aufgrund grösserer Bestellmengen zu günstigeren Konditionen einkaufen können.

3. Die durch das BAG in Auftrag gegebene Studie über das Einkommen der Ärzteschaft 2009 bis 2014 zeigt, dass die Einkommen der von einer Kapitalgesellschaft angestellten Ärzteschaft mit 212 300 Franken tiefer sind als jene der in Einzelfirmen angestellten (232 000 Franken). Weiter zeigt sich, dass das erzielte Durchschnittseinkommen mit zunehmender Grösse der Praxis steigt.

Antwort des Bundesrates.