19.3152 · Interpellation · 2019-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ein kleiner Schritt für den Menschen, aber ein grosser Sprung für die Umwelt.
Diese Feststellung trifft leider zu, denn die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher am Steuer wirft Zigaretten aus dem Fenster und allzu oft, ohne diese zu löschen. Dadurch ergeben sich gravierende Folgen für die Umwelt, da der Zigarettenstummel vom Regen weggeschwemmt wird und letztlich in unseren Fliessgewässern landet. Er wird sich in seine 12 000 Mikroplastik-Teile zersetzen, die sich in der Natur verteilen. Diese Filter haben ausserdem einen Teil der 4000 Schadstoffe aufgenommen, die in einer Zigarette vorzufinden sind, darunter Nikotin, Ethylphenol, Pestizidrückstände, Schwermetalle und giftige Gase wie Ammoniak oder Blausäure ... Auch diese Substanzen gelangen alle in unsere Umwelt.
Die Rücksichtslosigkeit einzelner Personen stellt ein Risiko für die gesamte Bevölkerung und Umwelt dar. Nach allem, was wir heute über die Auswirkungen von Zigarettenstummeln auf die Umwelt wissen, ist es nicht mehr hinnehmbar, dass wir tatenlos bleiben.
Ausserdem wurden infolge meiner Interpellation 18.4255 viele Berichte von Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern an mich herangetragen, denen regelmässig ungelöschte Zigarettenstummel ins Gesicht, vereinzelt in den Helm und einmal sogar in den Schuh flogen, was zu einer schweren Verbrennung geführt hat.
Daher bitte ich den Bundesrat um Antwort auf diese Frage:
Warum liesse sich die herkömmliche Zigarette am Steuer nicht durch E-Zigaretten oder ähnliche Methoden ersetzen? Dadurch könnten Autofahrerinnen und Autofahrer weiterhin rauchen und würden gleichzeitig die Umwelt schonen.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 18.4255 ausgeführt, genügt der im Strassenverkehrsgesetz festgehaltene Grundsatz zur Regelung von "Nebentätigkeiten" (Essen, Trinken, Rauchen) während dem Autofahren. Es besteht daher keine Notwendigkeit, einzelne "Nebentätigkeiten" speziell zu regeln oder zu verbieten. Diese Überlegungen gelten auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes, zumal Littering bereits nach geltendem Bundesrecht verboten ist. Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keinen Anlass, den Raucherinnen und Rauchern die Art der Raucherwaren vorzuschreiben.
Antwort des Bundesrates.