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19.3155 · Interpellation · 2019-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die SRG wird am 3. Juni 2019 die Verbreitung von Fernsehprogrammen über Antenne, d. h. die digitale terrestrische TV-Verbreitung (DVB-T), einstellen. Die Übertragung über Funk sei nicht mehr zeitgemäss. Laut der SRG nutzen nur noch 1,9 Prozent der Haushalte diesen Empfangsweg, weshalb der Unterhalt mit hohen Kosten verbunden ist. Wegen der Berge werden in der Schweiz 220 Sendeanlagen benötigt, während es in Belgien deren nur sechs sind. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards erfährt auch die Zuteilung der Frequenzbänder grundlegende Veränderungen. Es ist nicht lukrativ, Frequenzbänder für DVB-T zuzuweisen. Die Versteigerung an die 5G-Betreiberinnen, die einen hohen Frequenzbedarf haben, bringt hingegen 340 Millionen Franken über 15 Jahre ein. Schliesslich gelten die von der SRG erworbenen Rechte an Sportveranstaltungen nur für die Übertragung in der Schweiz, während DVB-T auch die Grenzgebiete abdeckt.

Diese Sparmassnahme wirft jedoch auch Fragen auf.

1. DVB-T hat den Vorteil, dass es sich einfach installieren lässt (eine Hausantenne genügt) und nur geringe Kosten verursacht, da keine Bindung an eine Betreiberin nötig ist. Mit der Einstellung wird ein kostenfreier Empfangsweg aufgegeben, was zur Folge hat, dass ein Abonnement bei einer Betreiberin abgeschlossen oder eine Satellitenschüssel installiert werden muss. Eine solche Installation kostet zwischen 1000 und 1500 Franken und ist je nach Auflagen nicht überall möglich. Ist es angebracht, diese Kosten den Fernsehzuschauerinnen und -zuschauern aufzubürden?

2. Es gibt Randregionen, in denen die Datenübertragungsrate mittelmässig und kein Kabelnetz vorhanden ist, in denen die Auflagen die Installation einer Satellitenschüssel nicht erlauben oder aus ästhetischen Gründen davon abgesehen wird (z. B. bei einem alten Chalet). Ist es richtig, die davon betroffenen Personen zu bestrafen und der SRG diese Zuschauerinnen und Zuschauer zu entziehen?

3. Zu den Anhängerinnen und Anhängern von DVB-T gehören etwa 10 Prozent aller Haushalte an der Waadtländer Riviera. Ist es fair, von diesen Personen erneut einen Systemwechsel auf eigene Kosten zu verlangen, zumal die SRG sie erst vor 12 Jahren zum Umstieg auf DVB-T ermuntert hat?

4. Die Anwohnerinnen und Anwohner in den Grenzgebieten unserer Nachbarländer werden keine Schweizer Programme mehr empfangen können. Ist es nicht schade, dass wir auf diesem Weg die Verbreitung von Schweizer Kultur begrenzen?

5. Einige Nachbarländer, darunter Frankreich, haben ein Angebot von bis zu 30 DVB-T-Sendern. Ist es sinnvoll, von der Schweizer Bevölkerung, die ebenfalls viele DVB-T-Sender empfängt, zu verlangen, auf diesen Empfangsweg zu verzichten, obwohl die Leute damit zufrieden sind?

6. Gewisse Schweizer Sender, zum Beispiel Léman Bleu TV, setzen auch weiterhin auf DVB-T, vor allem, weil oftmals alte Technologien nicht durch neue ersetzt, sondern im weiteren Sinne ergänzt werden. Wie steht der Bundesrat zu dieser Ansicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3./6. Der Bundesrat hat am 29. August 2018 im Rahmen der Neukonzessionierung der SRG auch eine Neubeurteilung der technischen Verbreitung des Service-public-Angebots vorgenommen. In Abstimmung mit der SRG hat er entschieden, deren Rechte und Pflichten zur Verbreitung der TV-Programme über DVB-T auf Ende 2019 zu befristen (Art. 42 der Konzession SRG SSR vom 29. August 2018; BBl 2018 5545).

Der Bundesrat hat seinen Entscheid aus einer nationalen Gesamtsicht getroffen. Seit Jahren ist die nationale DVB-T-Nutzung rückläufig. 2018 nutzten nur noch 1,4 Prozent der Haushalte das terrestrische Fernsehen. Die Verbreitungskosten beliefen sich demgegenüber auf über 10 Millionen Franken jährlich. Aufgrund dieser Kosten-Nutzen-Abwägung und angesichts der Tatsache, dass effizientere Alternativen wie die Satelliten-, Kabel- oder Internetverbreitung zur Verfügung stehen, ist DVB-T für die SRG nicht mehr tragfähig. Anzufügen ist auch, dass sich der Medienkonsum durch die On-Demand-Nutzung via IP-Technologie stark verändert hat.

Die Abschaltung steht auch im medienpolitischen und -ökonomischen Kontext, wonach die SRG gezwungen ist, ihren Auftrag effizienter zu erbringen. Sie wird ab 2019 einen Spar- und Reinvestitionsplan von 100 Millionen Franken umsetzen müssen. Zu den Sparmassnahmen gehört unter anderem auch die Abschaltung der DVB-T-Verbreitung.

Für Haushalte, die auf DVB-T angewiesen sind und keine andere Empfangsmöglichkeit haben, bietet die SRG Unterstützung an. Die betroffenen Personen können sich an die SRG wenden und erhalten finanzielle und technische Unterstützung, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind.

Die Einführung der 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz hatte keinen Einfluss auf den Entscheid des Bundesrates. Wie die heute von DVB-T genutzten und freiwerdenden Frequenzbänder künftig genutzt werden, wird mittelfristig zunächst auf internationaler Ebene und sodann im Rahmen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (Nafz) zu entscheiden sein.

4. Grundsätzlich besitzt die SRG die notwendigen Urheber- und Lizenzrechte nicht, um eingekaufte Produktionen (Sportsendungen, Filme, Serien, Dokumentationen usw.) im Ausland auszustrahlen. Die Möglichkeit, SRG-Angebote heute noch im grenznahen Ausland zu empfangen, ist auf den "overspill" der terrestrischen Signale zurückzuführen, was gemäss internationaler Praxis toleriert wird.

Beim Fernsehen sind verschiedene Eigenproduktionen der SRG, insbesondere die Informations- und Kultursendungen, weiterhin über die gemeinsamen internationalen Fernsehprogramme TV5 Monde in französischer und 3Sat in deutscher Sprache empfangbar. Über die Online-Portale können viele Sendungen von SRF, RTS, RSI und RTR weltweit live oder "on demand" abgerufen werden. Darüber hinaus sind sämtliche Radioprogramme der SRG über Satellit und Internet weltweit zu empfangen, ebenso wie das 10-sprachige Internet-Angebot Swissinfo und das italienischsprachige tvsvizzera.it.

5. Die Ausgangslage in den beiden Ländern ist sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zur Schweiz ist DVB-T in Frankreich vor allem in den ländlichen Regionen die wichtigste Empfangsart für das Fernsehen, und die französischen Netzanbieter offerieren ein relativ umfangreiches Programmangebot. Auch nach der Abschaltung des DVB-T-Netzes in unserem Land wird es den Schweizer Haushalten in den Grenzregionen weiterhin möglich sein, von diesem Angebot dank "overspill" zu profitieren. Vergleichbaren Schweizer Angeboten war aber kein nachhaltiger Erfolg beschieden. Private Netzbetreiber wie Valaiscom im Kanton Wallis oder Tele Raetia im Kanton Graubünden haben ihre DVB-T-Angebote mittlerweile eingestellt.

Antwort des Bundesrates.