Kündigungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft in der Bundesverwaltung
19.3177 · Interpellation · 2019-03-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In den vergangenen Jahren gab es einen grossen Anstieg missbräuchlicher Kündigungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aufgrund einer Mutterschaft. Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich berät beispielsweise viermal mehr solche Fälle als noch vor fünf Jahren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Beobachtet der Bundesrat eine Zunahme solcher Beratungen von Bundesangestellten? Falls ja: Wie sieht die Entwicklung seit 2010 aus?
2. Wie viele Kündigungen von Arbeitnehmerinnen bis 16 Wochen nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub gab es in der Bundesverwaltung seit 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Departementen und Jahren)?
3. Was waren die Gründe für die Kündigungen, falls es zu solchen kam?
4. Inwiefern haben die Arbeitnehmerinnen finanzielle Entschädigungen erhalten? In welcher Höhe?
5. Wie viele Arbeitsverträge von aus dem Mutterschaftsurlaub zurückgekehrten Arbeitnehmerinnen wurden zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Jahren 2010 bis heute nicht mehr verlängert (bitte aufgeschlüsselt nach Departementen und Jahren)?
6. Welche Gründe lagen diesen Entscheidungen (Frage 5) zugrunde?
7. Was unternimmt die Bundesverwaltung aktiv, um Arbeitnehmerinnen nach der Geburt ihrer Kinder zu behalten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Eine Zunahme solcher Beratungen konnte bei den Beratungsstellen der Bundesverwaltung nicht festgestellt werden.
2.-4. Dem Bundesrat sind keine missbräuchlichen Kündigungen in der betreffenden Zeitperiode bekannt.
5. Von 2010 bis Februar 2019 gab es gesamthaft 92 ordentliche Kündigungen durch Arbeitnehmerinnen nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Bei 34 Mitarbeiterinnen wurden befristete Verträge nicht verlängert. Eine detaillierte Auswertung nach Departementen und Jahren liegt nicht vor.
6. Bei befristeten Verträgen muss die Nichtverlängerung nicht begründet werden.
7. Um ihre Mitarbeiterinnen auch nach der Geburt im Arbeitsprozess zu halten, hat die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin verschiedene Massnahmen getroffen. Der Mutterschaftsurlaub dauert vier Monate. Die Mitarbeiterinnen erhalten während dieser Zeit den vollen Lohn und die Sozialleistungen ausgerichtet. Nach der Geburt (oder Adoption) eines Kindes haben die Eltern das Recht, ihren Beschäftigungsgrad um höchstens 20 Prozent zu senken; der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen. Ausserdem bietet die Bundesverwaltung flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Möglichkeit für Teilzeitarbeit, Jobsharing und mobiles Arbeiten an, soweit dies betrieblich möglich ist. Schliesslich beteiligt sich die Arbeitgeberin an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Antwort des Bundesrates.