19.3204 · Motion · 2019-03-21
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Freigrenze für die mehrwertsteuerbefreite Einfuhr von Waren aus dem Ausland zum privaten Gebrauch von 300 auf 50 Franken zu reduzieren.
Begründung
Der Bundesrat hat meine ursprüngliche Motion "Den Einkaufstourismus nicht mit Steuergeschenken fördern" vornehmlich mit der Begründung abgelehnt, dass der administrative Aufwand an den Zollstellen nicht zu bewältigen wäre.
Zwischenzeitlich stehen neue technische Lösungen (Quick Zoll) der Zollverwaltung zur Verfügung, welche es ermöglichen, die Zolldeklaration losgelöst von den Zollstellen bequem und einfach vornehmen zu können.
Es ist mit den Vorstellungen der Bevölkerung von Steuergerechtigkeit nicht zu vereinbaren, auf die Erhebung von jährlich 500 bis 700 Millionen Franken Mehrwertsteuer beim Einkaufstourismus zu verzichten und auf der anderen Seite die Mehrwertsteuer für die Lösung anstehender Aufgaben - zum Beispiel der AHV-Sanierung - zu erhöhen.
Diese Anpassung der Wertfreigrenze ist die einzige Möglichkeit unseres Landes, die Steuergerechtigkeit wiederherzustellen, da die Verhandlungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass unsere Nachbarländer, insbesondere Deutschland, absolut nicht gewillt sind, für kooperative Lösungsansätze Hand zu bieten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Anliegen des Motionärs entspricht der Forderung der Motion Hösli 17.3131, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen", die der Ständerat am 6. März 2019 abgelehnt hat. Die gleiche Forderung wird in der Motion Pantani 18.3416, "Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Freigrenze von 300 auf 50 Franken senken", gestellt. Diese Motion wurde im Rat noch nicht behandelt.
Der Bundesrat erstellt zurzeit einen Bericht in Erfüllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates 17.3360, "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer". Dieser Bericht wird die Thematik Einkaufstourismus umfassend ausleuchten. Darin werden die in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (unter anderem auch in den Motionen Hösli 17.3131 und Pantani 18.3416) gemachten Lösungsvorschläge analysiert und darauf beruhend mögliche Massnahmen aufgezeigt.
Nach Vorliegen des Postulatsberichtes kann über geeignete Massnahmen entschieden werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.