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Das Faktenblatt zu Teilrevisionen von Verordnungen im Kernenergiebereich auf den aktuellen Stand bringen

19.3216 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit, das Faktenblatt (2) vom 7. Dezember 2018 in gemeinsamer Konsultierung des Departementes des Innern, Bundesamt für Gesundheit (BAG), und des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesamt für Energie (BFE), zeitnah zu revidieren?

Begründung

Der Bundesrat hat am 2. März 2018 vom Bericht zum "Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich" Kenntnis genommen. Der Bundesrat ist somit über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Schäden durch niedrige Strahlendosen (unter 100 Millisievert) informiert. Das UVEK/BFE hält in seinem Faktenblatt (2) vom 7. Dezember 2018 fest, das Ensi stütze seine Aufsichtstätigkeit auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Andererseits formuliert das UVEK/BFE im genannten Faktenblatt (2): "Statistische Auswertungen bei grösseren Bevölkerungsgruppen zeigen, dass bei Strahlendosen unterhalb von 100 Millisievert keine Gesundheitseffekte nachweisbar sind." Diese Aussage ist sachlich gemäss dem Expertenbericht (1) vom 2. März 2018 unzutreffend.

Referenzen:

1. Wirksamer Schutz gegen die Risiken ionisierender Niedrigstrahlung: Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich; Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. März 2018. https://biblio.parlament.ch/e-docs/393437.pdf

2. Faktenblatt zu den Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung vom 7. Dezember 2018. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/55026.pdf

Stellungnahme des Bundesrates

Die in der Interpellation zitierte Aussage im Faktenblatt vom 7. Dezember 2018 zu den Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung hat den folgenden vollständigen Wortlaut: "Statistische Auswertungen bei grösseren Bevölkerungsgruppen zeigen, dass bei Strahlendosen unterhalb von 100 Millisievert keine Gesundheitseffekte nachweisbar sind. Sie können aber auch nicht ausgeschlossen werden. Dosisgrenzwerte bilden also keine scharfe Trennlinie zwischen gefährlichen und ungefährlichen Strahlendosen. Grundsätzlich gilt, dass Strahlenbelastungen - egal aus welcher Quelle - möglichst vermieden oder so klein wie möglich gehalten werden sollten."

Dieser Text im Faktenblatt ist konsistent mit den Ausführungen im Bericht vom 2. März 2018 über den Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich in Erfüllung des Postulates Fehr Hans-Jürg 08.3475. Die Abschätzung des gesundheitlichen Risikos nach Strahlendosen, die unterhalb von 100 Millisievert liegen, stützt sich auf das "Lineare Modell ohne Schwellendosis" (Linear Non-Threshold-Model, LNT). Dieses besagt, dass jede auch noch so kleine Dosis rechnerisch eine entsprechend kleine Erhöhung des gesundheitlichen Risikos nach sich zieht. Im Bereich von weniger als 100 Millisievert ist diese Erhöhung aber sehr klein im Vergleich mit der natürlichen Krebsinzidenz und statistisch nur schwer nachzuweisen.

Der Bundesrat sieht entsprechend keinen Anlass für eine Anpassung des Faktenblattes.

Antwort des Bundesrates.