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19.3238 · Motion · 2019-03-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.

Begründung

Private Wirtschaftsteilnehmer finden sich oft im Wettbewerb mit Unternehmen, die dem Staat gehören bzw. über staatliche Monopolkonzessionen verfügen.

In diesem Wettbewerb hat das Staatsunternehmen dank seiner Staatsnähe oft längere Spiesse. Dazu gehören Vorteile in der Finanzierung, der Besteuerung, der Regulierung, der Quersubventionierung, des Verbundes und der Datennutzung. Solche Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen die privaten Unternehmen und schaden dem Wettbewerb und damit der Volkswirtschaft.

Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei gemäss strenger bundesgerichtlicher Rechtsprechung weder durch die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (Art. 2 Abs. 7 BGBM) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschützt, wie auch der Bundesrat in seinem einschlägigen Bericht vom 8. Dezember 2017 zum Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 darlegt.

Im Rahmen der ständerätlichen Debatte zur parlamentarischen Initiative Fournier 17.517, "Wettbewerb mit gleich langen Spiessen", bejahte die Mehrheit der Votanten den grundsätzlichen Handlungsbedarf, nicht aber die als zu bürokratisch und zentralistisch empfundenen konkreten Regelungsvorschläge. Der parlamentarischen Initiative Schilliger 17.518 droht dasselbe Schicksal.

Diese Motion nimmt diese Sorge auf und beschränkt sich auf den Grundsatz.

Eine mögliche - aber nicht zwingende - Lösung könnte darin liegen, das BGBM mit dem Grundsatz zu ergänzen, dass Staatsunternehmen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen, indem sie zu definierende Kategorien (vgl. oben) von Verzerrungen unterlassen oder kompensieren, und dass die Weko die entsprechenden Instrumente zur Aufsicht erhält.

Die vorzuschlagende Lösung soll in jedem Falle die Bürokratie tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass das vom Verfasser der Motion angesprochene Thema vertieft geprüft werden sollte. Er bezweifelt jedoch, dass die Situation mit der eingereichten Motion in zufriedenstellender Weise verbessert werden kann.

Die in der Motion gestellte Forderung ist sehr allgemein gehalten und beauftragt den Bundesrat, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Da die Motion jedoch nicht ganz klar formuliert ist, besteht die Gefahr, dass hier die Büchse der Pandora geöffnet wird.

Potenziell von der Motion betroffen wäre effektiv eine sehr grosse Zahl von Unternehmen aus Sektoren wie Kommunikation (Swisscom, Die Post), Gesundheit (Kantonsspitäler, Suva), Transport und Logistik (SBB, Skyguide), Energie (Alpiq, Axpo), Finanzen (Kantonalbanken) oder auch im Bereich Gebäudeversicherung. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen und so die Situation zu verbessern, müsste spezifisch über die betroffenen Unternehmen diskutiert werden. Auf diese Weise liesse sich den Eigenheiten der Unternehmen Rechnung tragen, ohne eine umfassende und nichtzielgerichtete Diskussion anzustossen.

Schliesslich gilt es, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat in seinem 2017 veröffentlichten Bericht "Staat und Wettbewerb - Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte" zum Schluss gekommen ist, dass aus gesetzgeberischer Sicht kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.